Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1717 Das familienrechtliche Mandat - Unterhaltsrecht, Kleffmann-Klein-Weinreich, 4. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 3.68: Verfahrenskostenvorschuss
Sehr geehrter Herr _________________________,
wir erlauben uns anzuzeigen, dass wir Ihre Ehefrau vertreten. Unsere Mandantin hat uns darüber informiert, dass Sie nunmehr seit einem Jahr voneinander getrennt leben und dass an eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft weder von Ihnen, noch von unserer Mandantin gedacht wird.
Unsere Mandantin hat uns deshalb beauftragt, beim zuständigen Familiengericht das Scheidungsverfahren einzuleiten. Unsere Mandantin ist außerstande, die hierfür anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu tragen. Im Rahmen Ihrer Unterhaltsverpflichtung sind Sie deshalb auch verpflichtet, unserer Mandantin gemäß §§ 1361, 1360a BGB einen Verfahrenskostenvorschuss zu bezahlen. Unsere Mandantin hat uns über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse informiert, so dass an Ihrer Leistungsfähigkeit kein Zweifel besteht, insbesondere deshalb, da Sie neben Ihrem hohen Einkommen auch über erhebliches Vermögen verfügen.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach den voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einschließlich der Mehrwertsteuer, die im Scheidungsverfahren anfallen. Wir gehen zunächst davon aus, dass es nicht erforderlich sein wird, die Folgesachen wie Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt anhängig zu machen, so dass zunächst nur ein Verfahrenskostenvorschuss für die Scheidungsangelegenheit selbst geltend gemacht wird. Im Falle der Erforderlichkeit von Anhängigmachen von Folgesachen hat unsere Mandantin auch für die hierfür voraussichtlich entstehenden Gebühren einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss.
Die Höhe des Verfahrenskostenvorschusses ermittelt sich wie folgt:
Ihr Einkommen aus angestellter Tätigkeit beträgt monatlich _________________________ EUR netto. Der Verfahrenswert der Ehescheidung errechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Einkommen, dies sind _________________________ EUR. Für die Ehesache ist somit von einem Verfahrenswert von _________________________ EUR auszugehen. Für den durchzuführenden Versorgungsausgleich setzen wir zunächst abgeleitet von dem zu erwartenden Ausgleichswert einen Betrag von _________________________ EUR an. Daraus ermitteln sich folgende Gebühren:
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG |
_________________________ EUR |
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG |
_________________________ EUR |
|
_________________________ EUR |
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG |
_________________________ EUR |
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG |
_________________________ EUR |
Summe |
_________________________ EUR |
zuzüglich vorzulegender Gerichtskosten |
_________________________ EUR |
insgesamt |
_________________________ EUR |
Wir haben Sie aufzufordern, den vorgenannten Betrag bis zum _________________________ auf eines unserer unten genannten Konten zu überweisen. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werden wir den Verfahrenskostenvorschuss im Wege einer einstweiligen Anordnung im Scheidungsverfahren geltend machen.
Wir hoffen jedoch, dass dies nicht erforderlich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin