Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)

Muster 3.7: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft)

Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, setze meine Ehefrau _________________________, geb. am _________________________, zu meiner alleinigen Erbin meines gesamten Vermögens ein. Die Alleinerbin ist jedoch nur Vorerbin. Soweit gesetzlich zulässig, befreie ich sie jedoch von allen Verpflichtungen, von denen nach dem Gesetz Befreiung erteilt werden kann. Ich ordne demgemäß befreite Vorerbschaft an. Meine Ehefrau kann somit über den Nachlass im Sinne von Veräußerungen und Belastungen verfügen und den Nachlass auch für sich verzehren und verbrauchen. Ersatzvorerben werden nicht bestimmt.

Zu Nacherben bestimme ich meine Kinder _________________________, geb. am _________________________ und _________________________, geb. am _________________________, zu jeweils gleichen Teilen, ersatzweise deren Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, wiederum ersatzweise soll Anwachsung unter meinen Kindern eintreten. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod der Vorerbin ein; das Nacherbenanwartschaftsrecht ist weder vererblich noch übertragbar, es sei denn, es erfolgt eine Übertragung an den Vorerben. Der Vorerbschaft unterliegen auch diejenigen Gegenstände, die aus den Mitteln der Vorerbschaft erworben werden. Die Vorerbin ist vermächtnisweise verpflichtet, den Nacherben gegenüber alle privaten und öffentlichen Lasten sowie jegliche Erhaltungsaufwendungen im Sinne der §§ 2124 ff. BGB zu tragen. Ersatzansprüche sind demgemäß ausgeschlossen.

Schlägt einer der Nacherben seinen Erbteil aus, macht er seinen Pflichtteil geltend und erhält er ihn auch, dann ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

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