Kurzbeschreibung
Muster aus: nv.6288 NotarFormulare Nichteheliche Lebensgemeinschaft, , 4. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 4.10: Darlehen, Hypothek, Mitbenutzungsrecht
UVZ-Nr. _________________________/20_________________________
Darlehensvertrag, Sicherungshypothek, Mitbenutzungsrecht
Verhandelt zu _________________________ am _________________________
Vor mir, Notar _________________________ erschienen
_________________________
§ 1 Vorbemerkung, Grundbuchstand
1. |
Die Erschienene zu 2. wird aufgrund des Kaufvertrages vom 1. April dieses Jahres des Notars _________________________ in _________________________ – UVZ-Nr. 455 – Eigentümerin des im Grundbuch von _________________________ des Amtsgerichts _________________________ eingetragenen Grundbesitzes Blatt 1234 Gemarkung _________________________ Flur 1 Flurstück 234, Gebäude- und Freifläche, _________________________ 1, groß 523 m2, |
2. |
Dieser Grundbesitz wird aufgrund der Grundschuldbestellung vom 1. April dieses Jahres des Notars _________________________ in _________________________ – UVZ-Nr. 456 – mit einer Grundschuld in Höhe von 125.000 EUR – zugunsten der Stadtsparkasse _________________________ belastet. Der Erschienene zu 1. hat sich in der vorgenannten Urkunde ebenfalls der persönlichen Zwangsvollstreckung unterworfen. |
§ 2 Darlehensabrede und Zwangsvollstreckungsunterwerfung
1. |
Die Erschienenen zu 1. und 2. sind sich einig darüber, dass der zur Finanzierung aufgenommene Darlehensbetrag in Höhe von 125.000 EUR von ihnen beiden zu gleichen Teilen abgetragen wird (Zins- und Tilgungsdienst). Da der Erschienene zu 1. nicht dinglich beteiligt ist, gewährt er auch im Innenverhältnis zu der Erschienenen zu 2. dieser seine Finanzierungsbeiträge nur als Darlehen. |
2. |
Der Darlehensbetrag in Höhe von 62.500 EUR ist bis zu einer etwaigen Beendigung der zwischen den Beteiligten bestehenden, nichtehelichen Lebensgemeinschaft – sei es durch Tod oder sei es durch Trennung – nicht jedoch im Heiratsfalle – zins- und tilgungsfrei. Der vorgenannte Betrag ist abzusichern durch Bestellung einer nachrangigen Sicherungshypothek auf dem vorgenannten Kaufobjekt. |
3. |
Wegen der Zahlung des vorgenannten, schon jetzt bestimmten Darlehensbetrages von 62.500 EUR unterwirft sich hiermit der Darlehensnehmer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Dem Darlehensgeber kann jederzeit vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. |
4. |
Die Abtretung der Darlehensforderungen bedarf der Zustimmung des jeweiligen Eigentümers des nachstehend belasteten Grundbesitzes. |
§ 3 Sicherungshypothek
1. |
Zur Sicherung aller Ansprüche des Darlehensgebers aus den vorgenannten Darlehen bewilligt der Darlehensnehmer und beantragen die Beteiligten die Eintragung einer Sicherungshypothek mit den Zahlungsbestimmungen gemäß § 2 dieser Urkunde zum Höchstbetrag von EUR 62.500 (in Worten: EUR zweiundsechzigtausendfünfhundert) und dem Vermerk der Abtretungsbeschränkung gemäß § 2 Absatz 5 dieser Urkunde zu Lasten des vorgenannten Grundbesitzes in das Grundbuch. Die Eintragung soll im Rang nach der am 1. April dieses Jahres durch den Notar _________________________ in _________________________ – UVZ-Nr. 456 – beurkundeten Grundschuld in Höhe von 125.000 EUR zugunsten der Stadtsparkasse _________________________, im Übrigen an rangbereiter Stelle erfolgen. |
2. |
Der Notar ist berechtigt, Anträge aus dieser Urkunde getrennt und eingeschränkt zu stellen und sie wieder zurückzunehmen. |
§ 4 Mitbenutzungsrecht
1. |
Des Weiteren erlaubt die Erschienene zu 2. dem Erschienenen zu 1. auf dessen Lebenszeit die Mitbenutzung der erworbenen Immobilie. Dieses Recht ist dinglich abzusichern durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit auf dem vorgenannten Kaufobjekt. Schuldrechtlich ist vereinbart, dass das vorstehende Recht unentgeltlich ist. Der Berechtigte hat jedoch die verbrauchsabhängigen Kosten, also insbesondere die Kosten für Strom, Heizung, Gas und Wasser sowie für anfallende Schönheitsreparaturen zu gleichen Anteilen wie die Grundstückseigentümerin zu tragen. |
2. |
Das Mitbenutzungsrecht erlischt nicht durch den Tod der Erschienenen zu 2. oder durch Trennung. Allerdings ist die Erschienene zu 2. berechtigt, das Mitbenutzungsverhältnis mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen, und der Erschienene zu 1. ist in diesem Falle zur Abgabe der Löschungsbewilligung für das Mitbenutzungsrecht verpflichtet, wenn dieser seiner Pflicht zur hälftigen Mittragung der Zins- und Tilgungslasten über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht nachkommt. In diesem Fall ist die Erschienene zu 2. verpflichtet, ihm Zug um Zug gegen Erteilung der Löschungsbewilligung alle bisher geleisteten Tilgungs-, jedoch nicht Zinsbeiträge zurückzuerstatten. |
3. |
Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Mitbenutzungsrecht) zugunsten des Erschienenen zu 1. zu Lasten des vorgenannten Kaufobjektes. |
(Durchführungsvollmacht, Belehrungen, Schlus...