Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 4.25: Aufforderung zur Zahlung von Verfahrenskostenvorschuss

Sehr geehrter Herr _________________________,

Ihre Ehefrau hat uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in der Ehesache beauftrag und um unsere Mithilfe gebeten. Sie leben Beide seit über einem Jahr voneinandder getrennt und sind darüber einig, dass es endgültig bei der Trennung verbleiben soll.

Unsere Mandantin hat uns deshalb beauftragt, beim zuständigen Familiengericht das Scheidungsverfahren einzuleiten. Unsere Mandantin ist außerstande, die hierfür anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu tragen. Im Rahmen Ihrer Unterhaltsverpflichtung sind Sie deshalb auch verpflichtet, unserer Mandantin gemäß §§ 1361, 1360 a BGB einen Verfahrenskostenvorschuss zu bezahlen. Unsere Mandantin hat uns über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse informiert, so dass an Ihrer Leistungsfähigkeit kein Zweifel besteht.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach den voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einschließlich der Mehrwertsteuer, die im Scheidungsverfahren anfallen. Wir gehen zunächst davon aus, dass es nicht erforderlich sein wird, die Folgesachen wie Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt anhängig zu machen, so dass zunächst nur ein Verfahrenskostenvorschuss für die Scheidungsangelegenheit selbst geltend gemacht wird. Im Falle der Erforderlichkeit von Anhängigmachen von Folgesachen hat unsere Mandantin auch für die hierfür voraussichtlich entstehenden Gebühren einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss.
Die Höhe des Verfahrenskostenvorschusses ermittelt sich wie folgt:
Ihr Einkommen aus angestellter Tätigkeit beträgt monatlich _________________________ EUR netto. Der Verfahrenswert der Ehescheidung errechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Einkommen, dies sind _________________________ EUR.[581] Für die Ehesache ist somit von einem Verfahrenswert von _________________________ EUR auszugehen. Für den durchzuführenden Versorgungsausgleich setzen wir zunächst abgeleitet von dem zu erwartenden Ausgleichswert einen Betrag von _________________________ EUR an. Daraus ermitteln sich folgende Gebühren:
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG _________________________ EUR
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG _________________________ EUR
  _________________________ EUR
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG _________________________ EUR
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG _________________________ EUR
Summe _________________________ EUR
zuzüglich vorzulegender Gerichtskosten _________________________ EUR
insgesamt _________________________ EUR

Wir haben Sie aufzufordern, den vorgenannten Betrag bis zum _________________________ auf eines unserer unten genannten Konten zu überweisen. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werden wir den Verfahrenskostenvorschuss im Wege einer einstweiligen Anordnung im Scheidungsverfahren geltend machen.

Dies sollte nicht erforderlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

[581] Von der überwiegenden Zahl der Gerichte werden noch Abzüge und Zusätze z.B. hinsichtlich des Vermögens wie folgt gemacht: "Das Nettovermögen beträgt nach Angaben unserer Mandantin ca. … EUR und ist zu bereinigen um einen Freibetrag in Höhe von … EUR. Von dem Restbetrag werden weitere 5 % dem Verfahrenswert hinzugerechnet."

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