Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, van Bühren - Naumann - Hartwig (Hrsg.), 2. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 5.10: Zahlungsklage nach an den Geschädigten geleisteter Zahlung
An das
Amtsgericht _________________________
_________________________
Klage
der Frau _________________________, _________________________ (Adresse)
– Klägerin –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
die _________________________ Versicherungs-AG, vertreten durch ihren Vorstand, die Herren _________________________ (Schadensnummer _________________________)
– Beklagte –
wegen: Leistungen aus der Privathaftpflichtversicherung
Streitwert: _________________________ EUR
Namens und Kraft erteilter Vollmacht der Klägerin erheben wir Klage gegen die Beklagte. Wir werden beantragen,
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die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin _________________________ EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit _________________________ zu zahlen. |
Wir regen die Einleitung eines schriftlichen Vorverfahrens an und stellen für diesen Fall schon jetzt,
den Antrag gem. § 331 Abs. 3 ZPO.
Zur
Klagebegründung
tragen wir wie folgt vor:
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Versicherungsschutz und infolge dessen Erstattung geleisteter Zahlungen für ein Ereignis vom _________________________. Die Beklagte hat ihre Eintrittspflicht mit der Begründung verneint, der geltend gemachte Schadensersatzanspruch des Geschädigten bestehe weder dem Grunde noch der Höhe nach.
I. Vertragliches
Die Parteien sind ausweislich der Police Nr. _________________________,
Anlage K 1,
vom _________________________ durch eine Privathaftpflichtversicherung miteinander verbunden. Dieser liegen die AHB zugrunde,
Anlagenkonvolut K 2.
II. Tatsächliches
1.
Am _________________________ ging die Klägerin mit ihrem zweijährigen Sohn _________________________ auf der _________________________ Straße in _________________________ spazieren. Obwohl reger Fahrverkehr herrschte, hat die Klägerin das Kind nicht an der Hand gehalten. _________________________ sprang regelmäßig auf die Fahrbahn und folgte den Bitten der Mutter, doch auf dem Fußweg zu bleiben, nicht. Als Herr _________________________ mit seinem Fahrrad auf die _________________________ Straße einbog, lief _________________________ abermals seiner Mutter davon. Sie versuchte lediglich, das Kind durch Zurufe zurück zu holen, lief ihm aber selbst nicht hinterher, um ihn wieder einzufangen. Hierbei kam es zu einem Fahrradunfall des Herrn _________________________, der vorfallsbedingt gegenüber der Klägerin Schadensersatzansprüche aufgrund des sturzbedingt beschädigten Fahrrades und Schmerzensgeld geltend gemacht hat.
Beweis: Zeugnis des Herrn _________________________, _________________________ (Adresse)
Hätte die Klägerin – was sie im Nachhinein einräumen muss – ihren Sohn bei dem Spaziergang an der Hand gehalten, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.
Herr _________________________ hat sturzbedingt eine Weber C Fraktur links, diverse Schürfwunden und Prellungen erlitten. Er konnte konservativ versorgt werden. Das gebrochene Sprunggelenk wurde mit einem Gipsverband versorgt, der nach vier Wochen für weitere vier Wochen durch eine Aircast-Schiene ersetzt wurde. Der Geschädigte, der von Beruf Kraftfahrer im öffentlichen Personennahverkehr ist, war zehn Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Er konnte zudem insgesamt vier Monate seinem Hobby des Radfahrens nicht nachkommen. Verletzungsbedingt musste er eine ab dem _________________________ geplante Reise in sein Ferienhaus in Südspanien absagen. Für die hierdurch erlittenen immateriellen Schäden hat er ein Schmerzensgeld von _________________________ EUR beansprucht.
Beweis: wie vor.
Außerdem hat sein Fahrrad, das er erst am _________________________ zum Preis von _________________________ EUR erworben hatte, vorfallsbedingt Schäden erlitten, die einen Reparaturaufwand von _________________________ EUR erfordert haben. Herr _________________________ hat die Brutto-Reparaturkosten am Rechnungstag an die _________________________ GmbH bezahlt. Aus durch den Geschädigten u.a. aufgenommenen Lichtbildern und der Reparaturrechnung seines Fahrrades ergeben sich Schadensumfang und -höhe. Nachdem das Rad zum Unfallzeitpunkt gerade erst drei Wochen alt war, ist auch kein Abzug "neu für alt" angezeigt.
Beweis: |
1. |
wie vor |
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2. |
Kaufbeleg der _________________________ GmbH vom _________________________ – in Kopie als Anlage K3 |
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3. |
Lichtbilder des beschädigten Fahrrades – in Kopie als Anlagenkonvolut K 4 |
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4. |
Rechnung der _________________________ GmbH vom _________________________ – in Kopie als Anlage K 5 |
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5. |
Sachverständigengutachten |
Die Beklagte hat der Klägerin gegenüber die Deckung aus der bestehenden Haftpflichtversicherung abgelehnt. Sie wendet insoweit ein, ein Haftpflichtanspruch des Geschädigten gegenüber der Klägerin bestehe nicht. Auch sei die durch Herrn _________________________ beanspruchte Schadenshöhe nicht belegt.
2.
Nachdem die Beklagte zunächst am ___________________...