Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 5.13: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs
[Zuständigkeit:]
Familiengericht
[örtliche Zuständigkeit, falls keine Ehesache anhängig gem. § 262 Abs. 2 FamFG: gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners]
[Antrag:]
bestellen wir uns unter Überreichung einer auf uns lautenden Vollmacht zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin. Wir beantragen, der besonderen Eilbedürftigkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, im Wege der einstweiligen Anordnung zu beschließen,
zur Sicherung der Vollstreckung im Hinblick auf eine künftige Zugewinnausgleichsforderung der Antragstellerin in Höhe von _________________________ EUR den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen des Antragsgegners anzuordnen
die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen.
Begründung
Beteiligte: Eheleute
Heiratsdatum/Güterstand
Getrenntleben
Hinweis auf Güterrechtssache §§ 261 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 112 Nr. 2, 119 Abs. 2 FamFG, §§ 916 ff. BGB;
Darlegung des Arrestanspruches (z.B. § 1385 BGB n.F. – einzelne Fallgestaltungen) Berechnung des Zugewinnausgleichsbetrages. An die Darlegung der Zugewinnausgleichsforderung zur Höhe dürften, da zumeist gleich eine Klage auf vorzeitigen Zugewinn erhoben wird, keine allzu hohen Anforderungen an die exakte Darstellung zu stellen sein;
Darlegung des Arrestgrundes;
Verhalten der Gegenseite, insbesondere Darlegung der Gefährdung eines möglichen Ausgleichsanspruches durch bestimmte Maßnahmen der Gegenseite mit der sich daraus ergebenden Schlussfolgerung, dass die Durchsetzung der Ausgleichsforderung ohne Sicherstellung der Vermögenswerte des Antragsgegners in Zukunft gefährdet ist.
Wird ein Verfahren zur Durchführung des vorzeitigen Zugewinns gleichzeitig geführt, dürfte dieses Verfahren auch für die Darstellung des Arrestgrundes reichen, weil dies schon für die Gefährdung eines möglichen Ausgleichsanspruchs ausreichend sein dürfte.
Für den Arrestantrag ist in jedem Fall ein fester Betrag (die künftige Ausgleichsforderung) zu beziffern.
Glaubhaftmachung:
Eidesstattliche Versicherung insbesondere hinsichtlich des Sachverhaltes zur Gefährdung des künftigen Ausgleichsanspruchs, Darlegung der Berechnung des Ausgleichsanspruches, insbesondere woraus sich die Berechnung betragsmäßig ablesen lässt.
(Unterschrift)