Kurzbeschreibung

Muster aus: nv.6191 NotarFormulare Wohnungseigentumsrecht, Langhein-Naumann-Görner, 3. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 5.16: Wohnungsblöcke

Zu den Blöcken I. und II. gehört jeweils das Sondernutzungsrecht an sämtlichen konstruktiven und konstitutiven Teilen des Gebäudes und den technischen Einrichtun­gen und Anlagen, die jeweils nur von einem Block benutzt werden. Die jeweiligen ­Eigentümer des Blocks I. einerseits sowie des Blocks II. andererseits sind, soweit wie gesetzlich zulässig, als eigenständige Eigentümergemeinschaften zu behandeln, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsbefugnisse, baulichen Veränderungen, der Kosten- und Lastentragung und der Rechte in der Eigentümerversammlung. Bauliche Veränderungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als nicht die äußere Gestaltung der gesamten auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten unzumutbar beeinträchtigt wird.

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