Kurzbeschreibung

Muster aus: nv.6191 NotarFormulare Wohnungseigentumsrecht, Langhein-Naumann-Görner, 3. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 5.2: Aufschiebend bedingtes Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz

An den Stellplätzen, die in dem dieser Urkunde als Anlage beigefügten Lageplan "Stellplätze" markiert und nummeriert sind, werden aufschiebend bedingte Sondernutzungsrechte eingeräumt. Auf den Lageplan wird hiermit verwiesen, er wird damit Bestandteil dieser Urkunde. Der Plan wurde zur Durchsicht vorlegt, genehmigt und unterschrieben.

Aufschiebende Bedingung (siehe Rdn 11) ist, dass der aufteilende Eigentümer einen oder mehrere Stellplätze einem Wohnungseigentum als Sondernutzungsrecht durch Erklärung in der Form des § 29 GBO zuweist und diese Erklärung dem Grundbuchamt zugeht (siehe Rdn 13). Mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung sind die Eigentümer der übrigen Einheiten von der Nutzung der zugewiesenen Stellplatzfläche ausgeschlossen (siehe Rdn 13). Dieses Zuweisungsrecht entfällt, sobald die letzte Einheit erstmalig nach Aufteilung auf einen anderen Eigentümer im Grundbuch umgeschrieben worden ist (siehe Rdn 12).

Der Stellplatz darf nur zum Abstellen von zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden. Auf dem Stellplatz dürfen weder Reifen noch sonstige Gegenstände oder Müll, insbesondere keine Gefahrgüter, gelagert oder abgestellt werden. Ölwechsel dürfen auf dem Stellpatz nicht durchgeführt werden.

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