Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 5.3: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG
An das Amtsgericht – Familiengericht –
In dem einstweiligen Anordnungsverfahren
der Hausfrau _________________________
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
den Arzt _________________________
– Antragsgegner –
wegen: Erlass einer einstweiligen Anordnung nach den § 49 ff., 246 FamFG
bestellen wir uns unter Vorlage der uns legitimierenden beglaubigten Ablichtung der Vollmacht zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin. Wir nehmen des Weiteren Bezug auf die mit diesem Antrag überreichten Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin.
Wir stellen die Anträge,
dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung, der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung, aufzugeben, an die Antragstellerin und die beiden gemeinschaftlichen Kinder im Voraus zum 3. eines jeden Monats fällige Unterhaltsbeträge zu zahlen und zwar
1. |
für das Kind _________________________, geboren am _________________________, einen Unterhalt in Höhe von _________________________ % des Mindestbedarfs der Düsseldorfer Unterhaltstabelle Stand 1.1.2022, folglich einen Betrag in Höhe von _________________________ EUR Tabellenunterhalt abzgl. des gegenwärtig gezahlten hälftigen Kindergeldes von 109,50 EUR, folglich einen Barunterhalt in Höhe von _________________________ EUR. |
2. |
für das Kind _________________________, geboren am _________________________, einen Unterhalt in Höhe von _________________________ % des Mindestbedarfs der Düsseldorfer Unterhaltstabelle Stand 1.1.2022, folglich zurzeit _________________________ Tabellenunterhalt abzgl. 109,50 EUR hälftigem Kindergeld, folglich einen Barunterhalt in Höhe von _________________________ EUR. |
3. |
für die Antragstellerin selbst einen monatlichen Unterhalt in Höhe von _________________________ EUR. |
4. |
der Antragstellerin für das vorliegende Verfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichners ohne Ratenzahlungsanordnung zu bewilligen. |
Begründung
Die Beteiligten sind Eheleute. Sie haben am _________________________ geheiratet und leben nunmehr seit dem _________________________ getrennt. Ein Scheidungsverfahren ist zwischen den Beteiligten noch nicht anhängig. Die in der Ehe geborenen beiden Kinder, und zwar _________________________, geboren am _________________________ und _________________________, geboren am _________________________, leben im Haushalt der Mutter. Die Antragstellerin lebt im Hause, welches beiden Beteiligten gehört und welches lastenfrei ist.
Die Antragstellerin verfolgt mit dem Unterhaltsantrag ihren Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt nach § 1361 BGB sowie des Weiteren im Prozessstandschaft die Unterhaltsansprüche der beiden Kinder nach §§ 1601 ff. BGB. Die Antragstellerin wie auch die Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen. Sie besitzen auch kein Vermögen. Der gesamte Grundbesitz, wie auch ein vorhandenes Spar- und Depotvermögen läuft auf den Namen des Antragsgegners und ist für die Antragstellerin nicht zugänglich.
Die Antragstellerin besitzt eine Vollmacht über Konten und erhielt monatlich, als die Beteiligten noch zusammenlebten das Haushaltsgeld in Höhe von regelmäßig _________________________ EUR in bar. Seit die Beteiligten getrennt leben, hat der Antragsgegner im ersten Monat einen Betrag von _________________________ EUR, im zweiten Monat einen gekürzten Betrag von noch _________________________ EUR gezahlt. Er hat angekündigt, weitere Kürzungen vorzunehmen, da er nach Eintritt des Getrenntlebens im Hinblick auf den künftigen Wechsel seiner Lohnbesteuerung und damit verbundener Mehrbelastungen nunmehr zu sparen beginnen müsse.
Der Antragsgegner ist Oberarzt. Sein Einkommen beläuft sich, wie die beigefügte Lohnsteuerkarte für das letzte Jahr belegt, auf _________________________ EUR. Da ein Wechsel der Steuerklasse erst im nächsten Jahr ansteht und die Antragstellerin zudem bereit ist, der Durchsetzung des Realsplittings zuzustimmen, ist auf Seiten des Antragsgegners schon jetzt von einem jedenfalls vorhandenen durchschnittlichen Einkommen von monatlich _________________________ EUR auszugehen.
Nach Abzug eines beruflichen Aufwandes von _________________________ EUR verbleibt ein unterhaltsrelevantes Einkommen von _________________________ EUR.
Hieraus schuldet der Antragsgegner in Anwendung der Düsseldorfer Unterhaltstabelle Stand 1.1.2022 den beiden Kindern folgende Unterhaltsbeträge. Für Kind _________________________ gem. der Einkommensstufe _________________________, sowie Altersgruppe _________________________ monatlicher Unterhalt in Höhe von _________________________ EUR.
Für Kind _________________________, gem. der Einkommensstufe _________________________, sowie Altersgruppe _________________________ monatlicher Unterhalt in Höhe von _________________________ EUR abzgl. des...