Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

In dem einstweiligen Anordnungsverfahren

der Hausfrau _________________________

– Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

den Beamten _________________________

– Antragsgegner –

wegen: Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. den §§ 49 ff., 246 FamFG

bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin.

Wir stellen den Antrag,

  dem Antragsgegner aufzugeben, an die Antragstellerin eine zum 3. eines jeden Monats im Voraus fällige Gesamtunterhaltsrente in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen (davon _________________________ EUR Altersvorsorgeunterhalt).

Begründung

Die Beteiligten haben am _________________________ geheiratet. Sie leben seit dem _________________________ getrennt. Zwischen ihnen ist ein Ehescheidungsverfahren vor dem erkennenden Gericht zum Aktenzeichen _________________________ anhängig. Da mit Zustellung der Ehescheidungsantragsschrift im rentenrechtlichen Sinne das Ende der Ehezeit eingetreten ist, verfolgt die Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung nunmehr die Festsetzung ihres Rentenvorsorge- und Elementarunterhalts. Die Höhe des im Antrag genannten Betrages rechtfertigt sich aus Folgendem:

1. Einkommenssituation der Antragstellerin

Die jetzt 52-jährige Antragstellerin, welche – auch auf Wunsch des Antragsgegners – die letzten 15 Jahre ausschließlich als Hausfrau tätig gewesen ist, verfügt über keine Einkünfte, auch nicht aus Vermögen. Ein von ihrer Mutter überlassenes Sparbuch mit 5.000 EUR ist ihr einziger "Notgroschen", den sie für absolute Notfälle aufrechterhalten will. Gem. § 1577 BGB ist sie zum Verbrauch dieses eigenen geringfügigen Kapitalvermögens nicht verpflichtet. Zinserträge aus dieser Summe sind angesichts des geringen Zinsniveaus derart minimal, dass sie nicht ins Gewicht fallen.

Die Antragstellerin selbst ist schwer erkrankt. Nach mittlerweile drei Operationen ist sie hinsichtlich ihrer gesamten körperlichen Beweglichkeit derart eingeschränkt, dass sie teilweise nur mit Gehhilfe Einkäufe erledigen kann. Sie ist aufgrund ihrer Erkrankung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht in der Lage. Am Rande sei angemerkt, dass die Antragstellerin wohl nicht zu Unrecht die bei ihr eingetretene gesundheitliche Entwicklung als Grund für das Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft einordnet, da sich der Antragsgegner – wie er selbst bei Streitigkeiten sich geäußert hat – auf Dauer das Leben an der Seite einer kranken Frau nicht vorstellen könne.

Die Antragstellerin ist damit aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes und mangelnder Erwerbsmöglichkeit sowie fehlender Einkünfte auf die Unterhaltszahlung des Antragsgegners angewiesen. Die Antragstellerin macht daher ihre Ansprüche gem. §§ 1361 ff. BGB geltend.

2. Einkommenssituation des Antragsgegners

Der Antragsgegner ist Regierungsdirektor in einer Landesbehörde und erhält Beamtenbezüge in Höhe von brutto monatlich _________________________ EUR. Ausweislich der in der Anlage beigefügten Lohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr errechnet sich der Durchschnittsverdienst wie folgt:

ausgewiesenes Bruttoeinkommen _________________________ EUR
abzgl. ausgewiesener Lohnsteuer I BT _________________________ EUR
abzgl. Solidaritätszuschlag _________________________ EUR
abzgl. Kirchensteuer _________________________ EUR
verbleibender Betrag _________________________ EUR
auf 12 Monate verteilt _________________________ EUR
Des Weiteren in Abzug zu bringen sind:  
Krankenversicherungsbeitrag für  
den Antragsgegner _________________________ EUR
Krankenversicherungsbeitrag für  
die Antragstellerin _________________________ EUR
beruflicher Aufwand (Fahrstrecke etc.) _________________________ EUR
verbleibender Betrag _________________________ EUR

3. Berechnung des Unterhaltes

Ausgangsresteinkommen des Antragsgegners _________________________ EUR
hiervon 45 % Basisunterhalt _________________________ EUR
zzgl. Zuschlag Bremer Tabelle _________________________ EUR
Gesamtausgangsbetrag _________________________ EUR
hiervon Rentenanteil (zzt. 18,6 % + 4 % gem. Rechtsprechung[85]) _________________________ EUR
nach Abzug dieses Rententeils verbleibt _________________________ EUR
hiervon 45 % _________________________ EUR

Der Antragsgegner ist verpflichtet, den vorstehenden Gesamtunterhaltsbetrag aus Rentenvorsorgebetrag und Elementarunterhaltsbetrag in Höhe von insgesamt _________________________ EUR zu zahlen.

Er wurde bereits mit Schreiben der Bevollmächtigten der Antragstellerin vom _________________________ – Anlage – zur Zahlung aufgefordert. Der Antragsgegner weigert sich, in dieser Höhe Unterhalt zu zahlen. Er leistet laufend unterschiedliche Unterhaltsbeträge, wobei er gegenüber den nach seinem Gutdünken festgesetzten Unterhaltsbeträgen für die Antragstellerin laufende Unkosten verrechnet bzw...

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