Kurzbeschreibung

Muster aus: 1382

Muster 5.4: Stellungnahme zur Anordnung einer MPU

In pp.

wurde meine Mandantschaft zur "medizinisch-psychologischen" Untersuchung, mithin zu einer Doppel-Begutachtung (medizinisch und psychologisch) aufgefordert.

Diese Untersuchung ist rechtswidrig und unzulässig, da sie unverhältnismäßig ist: Denn es bestehen keine Hinweise für das Vorliegen von körperlichen Mängeln.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die betroffene Mandantschaft bei Anordnung einer Doppelbegutachtung eine Teilbegutachtung nicht anbieten muss. Weigert sie sich also, die unzulässige Doppelbegutachtung zu absolvieren, so kann hieraus eine Weigerung "ohne ausreichenden Grund" nicht hergeleitet werden. Eine solche Weigerung wäre aber die Voraussetzung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Gleichzeitig erklärt sich meine Mandantschaft zu einer (berechtigten und anlassbezogenen) Teiluntersuchung bereit.

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