Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 532

Muster 5.41: Klage im Wechselprozess

An das

Landgericht _________________________[347]

– Kammer für Handelssachen –

_________________________[348]

Klage im Wechselprozess[349]

der Firma _________________________

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

die Firma _________________________

– Beklagte –

Streitwert: 10.000,00 EUR

Namens unserer Mandantin erheben wir Klage im Wechselprozess mit dem Antrag,

  1. die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 10.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 Prozentpunkten p.a., für die Zeit vom _________________________ bis zum _________________________ sowie weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab _________________________ sowie Wechselkosten in Höhe von _________________________ und Wechselprovision in Höhe von 30,00 EUR zu zahlen;[350]
  2. der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen;
  3. das Urteil – ohne Sicherheitsleistung – für vorläufig vollstreckbar zu erklären.[351]

Es wird des Weiteren beantragt,

  die Einlassungsfrist auf ein Mindestmaß zu kürzen und einen möglichst nahen Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Vorsitzenden zu bestimmen.[352]

Begründung:

Die Klägerin ist Inhaberin des als Anlage K1 in beglaubigter Abschrift beigefügten Wechsels über 10.000,00 EUR, den die Beklagte am _________________________ 2003 ausgestellt hat.

  Beweis für die Echtheit der Unterschrift als Aussteller: Vernehmung des Geschäftsführers der Beklagten _________________________ als Partei

Der Wechsel wurde der Beklagten am Verfallstag, dem _________________________, zur Zahlung vorgelegt, jedoch nicht eingelöst. Die Klägerin hat am folgenden Werktag Protest mangels Zahlung erhoben.

  Beweis: Vorlage der Protesturkunde vom _________________________ in beglaubigter Abschrift als Anlage K 2 beigefügt.

Hierdurch sind ihr Auslagen in Höhe von _________________________ entstanden.

 

Beweis: Vorlage der Belastungsaufgabe der XY-Bank vom _________________________ als Anlage K 3.

Der Wechsel sowie die Protesturkunde werden im Termin im Original vorgelegt werden.[353]

Außer der Wechselsumme und den Protestkosten macht die Klägerin ⅓ % Provision und Wechselzinsen auf die Wechselsumme gem. Art. 48 WG geltend. Der weitergehende Zinsanspruch ist begründet aus § 288 BGB.

Der Antrag, die Einlassungsfrist zu verkürzen, ist geboten, da die Beklagte sich offenbar in Vermögensverfall befindet.

_________________________ EUR Gerichtskostenvorschuss sind in Gerichtskostenmarken beigefügt.[354]

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

Rechtsanwalt

[347] Zur örtlichen Zuständigkeit vgl. § 603 ZPO; der Gerichtsstand gem. § 603 ZPO ist ein zusätzlicher Gerichtsstand, so dass auch eine Klage an einem vereinbarten Gerichtsstand zulässig ist, vgl. Zöller/Greger, § 603 ZPO Rn 3.
[348] Vgl. § 95 Abs. 1 Nr. 2, 3 GVG.
[349] Vgl. § 604 Abs. 1 ZPO.
[350] Vgl. Art. 48 WG.
[351] Vgl. § 708 Nr. 4 ZPO.
[352] Vgl. § 604 Abs. 2 ZPO; die Abkürzung der Einlassungsfrist des § 274 Abs. 3 ZPO ist gem. § 226 ZPO möglich.
[353] Der Wechsel muss im Termin im Original vorgelegt werden, OLG Frankfurt/M. ZIP 1981, 1192.
[354] Vgl. § 12 GKG.

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