Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1670 AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 10. Aufl. 2021 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 55.1: Abmahnung
Vorab per Telefax
Per Einwurf/Einschreiben
Firma Z
Geschäftsführer
Wettbewerbsverstoß
Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _____
Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _____ (Adresse), vertreten. Unsere Mandantin hat uns Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _____ überreicht. Dazu haben wir Folgendes anzumerken:
Unsere Mandantin ist Ihnen bekannt. Sie betreibt in der dritten Generation ein in der Fußgängerzone Kölns gelegenes Möbelgeschäft. Unsere Mandantin legt Ihr Verkaufsprospekt vom _____ vor. Wir halten dazu folgendes fest:
Der Verkaufsprospekt ist gleich in mehrfacher Hinsicht zu beanstanden. Zum einen werben Sie mit der Aussage "Nur für kurze Zeit! Alle Markenartikel wegen Neueröffnung nach Umbau reduziert". Diese Aussage verstößt gegen die §§ 3, 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG. Nach § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG muss bei einer Verkaufsförderungsmaßnahme wie einem Preisnachlass die Bedingung für ihre Inanspruchnahme klar und eindeutig angegeben werden. Vorliegend fehlt es bereits an den erforderlichen Zeitangaben. Der Betrachter Ihrer Anzeige erfährt weder, wann der Preisnachlass beginnt und wie lange dieser dauert. Eine Bestimmbarkeit nach dem Kalender ist nicht gegeben. Des Weiteren erfährt der Leser auch inhaltlich nicht, ob es produkt- oder mengenbezogene Beschränkungen gibt. Der Begriff "Markenartikel" ist unklar, da für den Leser nicht deutlich wird, was dies eigentlich sein soll (§ 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG). Schließlich ist Ihre Werbung auch gemäß § 5 UWG irreführend. Auf der Rückseite Ihres Prospektes heißt es, dass das Angebot nur für "Saisonware" gilt. Der Verbraucher, der zunächst davon ausgegangen ist, wenigstens einen Preisnachlass auf alle "Markenartikel" zu erhalten, muss nun auch noch mit der Einschränkung "Saisonware" leben. Damit täuschen Sie gemäß den §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UWG über die wesentlichen Merkmale des Preisnachlasses wie auch die Art der Preisvorteile. Dass dieser Begriff im Übrigen natürlich auch nicht die für § 5a Abs. 3 Nr. 1 und 4 UWG erforderliche Klarheit hat, versteht sich von selbst.
Namens und im Auftrag unserer Mandantin haben wir Sie daher aufzufordern, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die anliegend beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis
Dienstag, den _____,
(bei uns eingehend) abzugeben.
Darüber hinaus sind Sie nach ständiger Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme nach Maßgabe einer 1,3-Gebühr aus einem Streitwert von 50.000 EUR gemäß den §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 RVG-VV zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu zahlen.
Wir machen Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass wir für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht fristgemäßen Abgabe der Erklärung unserer Mandantin raten werden, die notwendigen gerichtlichen Schritte einzuleiten.
(Unterschrift)