Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1699 Wohnungseigentumsrecht, Greiner, 5. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 6.1: Beschluss zur Darlehensaufnahme

1. Zur Finanzierung der zu TOP 3 gefassten Beschlüsse in Höhe von voraussichtlich EUR 300.000 wird Folgendes beschlossen: In Höhe von 100.000 EUR werden die vorhandenen Mittel der Erhaltungsrücklage verwendet. In Höhe von 200.000 EUR wird eine Sonderumlage erhoben. Diese wird auf die einzelnen Wohnungen gemäß der beiliegenden Aufstellung (Druckdatum 26.7.2022) verteilt. Die Zahlungen auf die Sonderumlage sind 10 Tage nach Erhalt einer in Textform zu versendenden Zahlungsaufforderung des Verwalters fällig. Die Sonderumlage ist der Erhaltungsrücklage zuzuführen. Die Maßnahme wird aus der Erhaltungsrücklage finanziert.

2. Die unter Nr. 1 beschlossene Sonderumlage wird für die Eigentümer der Wohnungen Nr. 1–4, 7, 9–15 durch die Inanspruchnahme eines von der Wohnungseigentümergemeinschaft aufzunehmenden Bankdarlehens bei der X-Bank im Rahmen des KfW-BEG Wohngebäude Kredits (KFW Darlehensprogramms Nr. 261152 "Energieeffizient Sanieren") ersetzt. Soweit entsprechende Darlehensmittel gewährt und an die Wohnungseigentümergemeinschaft ausgezahlt werden, ermäßigt sich der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Sonderumlagebeitrag gemäß Nr. 1 anteilig um den Betrag des gewährten Darlehens. Den Miteigentümern ist bekannt, dass für die Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Darlehensgeber gem. § 9a Abs. 4 WEG jeder Miteigentümer im Außenverhältnis anteilig haftet und im Innenverhältnis alle Miteigentümer verpflichtet sind, die Mittel aufzubringen, die die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Bezahlung ihrer Verbindlichkeiten benötigt; beim finanziellen Ausfall einzelner Miteigentümer besteht also eine entsprechende Nachschusspflicht der übrigen Miteigentümer. Das gilt auch für diejenigen Miteigentümer, die im Innenverhältnis ihre Sonderumlage ohne Beteiligung am Verbandsdarlehen aufgebracht haben.

3. Für das unter Nr. 2 beschlossene Darlehen gelten die Konditionen des mit der Einladung versandten Entwurfs eines Darlehensvertrags vom 15.6.2022. Das Darlehen hat demnach eine Laufzeit von 10 Jahren, der effektive Zinssatz beträgt 0,75 % p.a. Nach dem Ende der Laufzeit des Vertrags soll das Darlehen getilgt sein.

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