Kurzbeschreibung
Muster aus: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, van Bühren - Naumann - Hartwig (Hrsg.), 2. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 6.50: Klageschrift bei Streit um Vorliegen 100 %iger Arbeitsunfähigkeit
An das Amtsgericht / Landgericht _________________________
(Sitz des Krankenversicherers oder alternativ gem. § 215 Abs. 1 VVG Wohnort des Klägers)
Klage
des Herrn _________________________ (Name/Anschrift)
– Kläger –,
Prozessbevollmächtigte/r: _________________________ (Zeichen: _________________________)
gegen
die Versicherung AG,
_________________________ (Anschrift),
vertr. durch den Vorstandsvorsitzenden _________________________, ebenda, (zu VS-Nr.: _________________________)
– Beklagte –,
wegen Erstattungsansprüchen aus privater Krankheitskostenversicherung.
Vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen:
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I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen. II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von _________________________ EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Gründe: |
Gegenstand der Klage sind Krankentagegeldansprüche des Klägers aus einem bei der Beklagten abgeschlossenen Krankentagegeldtarif anlässlich einer im Zeitraum vom _________________________-_________________________ vorliegenden Arbeitsunfähigkeit. Die Beklagte hat zunächst die nicht streitgegenständlichen Ansprüche bis zum _________________________ reguliert, dann jedoch die Leistung unter Hinweis darauf eingestellt, es läge keine 100 %ige Arbeitsunfähigkeit mehr vor.
1. Versicherungsvertragsverhältnis
Zwischen den Parteien besteht ein privater Krankentagegeldversicherungsvertrag unter VS-Nr.: _________________________
Danach ist ein Krankentagegeld in Höhe von _________________________ EUR/Tag bei Vorliegen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit versichert. Die Karenzzeit ist bereits verstrichen.
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Beweis: Versicherungsschein vom _________________________ nebst sämtlicher zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltender AVB (Allgemeine und Besondere Bedingungen/Tarifbedingungen), Anlage K 1. |
2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen des Klägers
Der Kläger hat sich am _________________________ bei einem Sturz das rechte Handgelenk gebrochen.
Die Erstversorgung erfolgte stationär im Krankenhaus _________________________ vom _________________________. Dort wurde folgende Diagnose gestellt: _________________________.
Nach operativer Versorgung der Fraktur wurde der Kläger am _________________________ in die ambulante Weiterbehandlung entlassen.
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Beweis: Entlassungsbericht des Krankenhauses _________________________, Anlage K 2 |
Der Heilverlauf gestaltete sich leider nicht komplikationslos. Vielmehr stellte sich heraus, dass anlässlich der operativen Versorgung ein Nerv geschädigt wurde. Aufgrund dessen ist es zunächst trotz einer Vielzahl von Behandlungsmaßnahmen bei einer Kraftminderung mit erheblicher Sensibilitätsstörung im Bereich der rechten Hand sowie der Finger geblieben, die dazu führten, dass der Kläger seine Gebrauchshand nicht zum beidhändigen Arbeiten einsetzen und die PC-Tastatur mit den Fingern der rechten Hand nicht in ausreichendem Maße ertasten konnte. Ein Arbeiten des Klägers mit der rechten Hand am PC war daher zumindest bis zum _________________________ nicht möglich.
Von Seiten seines behandelnden Arztes wurde dem Kläger aufgrund dessen mit anliegendem Pendelformular fortbestehende 100 %ige Arbeitsunfähigkeit bis zum _________________________ attestiert.
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Beweis: Von Dr. _________________________ ausgefülltes Pendelformular, Anlage K 3 |
Die vorgenannten Einschränkungen bedingten eine 100 %ige Arbeitsunfähigkeit der Klägers in seinem Beruf als _________________________ bis zum _________________________.
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Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens. |
3. Berufsbild des Klägers
Der Kläger ist als _________________________ selbstständig tätig und verfügt nicht über Mitarbeiter.
Seine Tätigkeit umfasst zu _________________________% Arbeiten am Computer zur Erstellung von Konzepten, Aufträgen und Angeboten nebst Kalkulationen und zu _________________________% allgemeine Bürotätigkeiten wie Ablage, Telefon und Vorbereitungen für die fremdvergebene Buchhaltung sowie zu _________________________% Fahrtätigkeit im Hinblick auf Besuche von Kunden im Umkreis von _________________________ km. Im Einzelnen stellte sich ein Ablauf einer exemplarischen Woche des Klägers vor dem Unfallereignis wie folgt dar: _________________________
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Beweis: Tabellarische Aufstellung einer durchschnittlichen Arbeitswoche des Klägers, Anlage K 4 |
4. Arbeitsunfähigkeit des Klägers
Im Hinblick auf seine Beeinträchtigung aufgrund der unstreitigen Fraktur war der Kläger zumindest im streitgegenständlichen Zeitraum vom _________________________–_________________________ weiter zu 100 % arbeitsunfähig im Hinblick au...