Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 66.2: Befristeter Entsendevertrag
Befristeter ENTSENDUNGSVERTRAG
Zwischen der
_________________________ GmbH
– im Folgenden "Firma" genannt –
und
Herrn/Frau
_________________________
– im Folgenden "Angestellter" genannt –
wird in Ergänzung des Arbeitsvertrages vom _________________________ folgender befristeter Entsendungsvertrag geschlossen:
§ 1
Beginn des Entsendungsverhältnisses und Art der Tätigkeit
Der Angestellte wird in der Zeit vom Datum bis einschließlich Datum als Leiter Vertrieb der _________________________ -Repräsentanz Kanada befristet nach Kanada entsandt. Der befristete Entsendungsvertrag endet am Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Für die Dauer der Entsendung nach Kanada ergänzt dieser befristete Entsendungsvertrag den bisherigen Arbeitsvertrag des Angestellten mit der Firma.
Bei Ablauf dieses Vertrages – auch bei vorzeitiger Beendigung – wird die inländische Beschäftigung fortgesetzt.
Die Firma behält sich vor, Einzelheiten in einer Stellenbeschreibung (s. Anlage I) zu konkretisieren.
Die Firma ist berechtigt, wenn es das Geschäftsinteresse erfordert, dem Angestellten eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende, angemessene und mindestens gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen und ihn im gegebenen Fall an einem anderen Ort zu beschäftigen, soweit der Angestellte hierzu sein Einverständnis erklärt oder soweit dringende Gründe dafür vorliegen (z.B. Schließung der Betriebsstätte im Einsatzstaat, Entzug der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für den Einsatzstaat).
§ 2
Arbeitserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung
Die Wirksamkeit des Vertrages setzt die Erteilung einer Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung o.Ä. Genehmigung voraus, die dem Angestellten die Arbeitsaufnahme in Kanada ermöglicht. Bei der Beschaffung der entsprechenden Genehmigungen wird die Firma behilflich sein und anfallende Kosten übernehmen.
§ 3
Probezeit
– entfällt –
§ 4
Besonderheiten
Die Firma übernimmt die Kosten der Ausreise und Rückreise für den Angestellten sowie Kosten für den Umzug von _________________________ (dem derzeitigen Wohnsitz des Angestellten) nach Kanada einschließlich eventuell anfallender Einfuhrzölle bzw. sonstiger Steuern, soweit es sich um üblichen Hausrat handelt, nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Höhe von maximal _________________________ EUR.
In jedem Kalenderjahr ist der Angestellte berechtigt, auf Kosten der Firma zwei private Jahresheimflüge (Business Class) für sich und seine Familienangehörigen ersten Grades in Anspruch zu nehmen.
§ 5
Entgelt
Der Angestellte erhält für die Dauer der Entsendung ein monatliches Nettogehalt in Höhe von _________________________ EUR (in Worten: _________________________ EUR).
Nach zwölf Monaten Tätigkeit vor Ort erhöht sich das Nettogehalt auf _________________________ EUR (in Worten: _________________________ EUR).
Das Gehalt wird zum Monatsende auf ein von dem Angestellten angegebenes Konto überwiesen.
Über seine Höhe ist Dritten gegenüber uneingeschränktes Stillschweigen zu bewahren, mit Ausnahme von zur Auskunft berechtigten Behörden sowie von Beratern des Angestellten.
Mit der vereinbarten Gehaltszahlung sind etwaige Mehrarbeitszeiten und Überstunden bis zu acht Stunden je Woche abgegolten. Für darüber hinaus gehend geleistete Überstunden steht es der Firma frei, diese in Freizeit oder finanziell auszugleichen.
Die Firma ist für die Abführung der persönlichen Steuern sowie sonstiger Steuern staatlicher oder ähnlicher Abgaben auf das Gehalt bzw. sonstiger Bezüge im Beschäftigungsland verantwortlich. Die Firma beantragt zudem rechtzeitig vor dem Antritt einen Verbleib in der heimischen, deutschen Sozialversicherung und wirkt nach besten Kräften auf einen Verbleib hin. Eventuell anfallende doppelte Sozialversicherungsbeiträge trägt die Firma.
Gehaltsabtretungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Firma.
§ 6
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Der Angestellte ist verpflichtet – soweit erforderlich – Mehrarbeit und/oder Überstunden einschließlich Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang zu leisten.
§ 7
Urlaub
Der Angestellte hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Bei unterjähriger Beschäftigung entsprechend zeitanteilig.
Der Antritt des Urlaubes, der möglichst zusammenhängend genommen werden soll, ist mit Rücksicht auf die betrieblichen Belange hinsichtlich der zeitlichen Festlegung von der Zustimmung des zuständigen Vorgesetzten abhängig.
Während des Urlaubes darf der Angestellte keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Urlaubsansprüche sind nach den Regelungen des Arbeitsvertrages vom _________________________ zu stellen und übertragbar.
Es gilt der Feiertagskalender Kanadas. Dies ist bei der Beantragung von Urlaub entsprechend zu berücksichtigen.
§ 8
Krankheit, Unfall, Invalidität
Der Angestellte hat die Pflic...