Kurzbeschreibung

Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012

Muster 69: Musterbedingung Zahnkosten für künstliche Zähne (KOP 6)

Als gestrichen gilt der Satz:

Nicht übernommen werden insoweit die Kosten für die Beschädigung oder die Zerstörung von Zahnersatz (Brücken, Kronen, Gebissen und Implantaten).

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