Kurzbeschreibung

Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012

Muster 77: Musterbedingung Kurkostenbeihilfe als Summenversicherung (KUR 1)

(1) Der VR zahlt nach einem Unfall den im Versicherungsschein festgelegten Betrag, wenn der Versicherte innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt hat. Bei der Bemessung der Beihilfe gilt Ziffer 3 AUB 99.

(2) Die medizinische Notwendigkeit dieser Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

(3) Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?