Kurzbeschreibung

Muster aus: 1357

Muster 8.5: Ausschluss des Ausgleichs in Bezug auf bestimmte Anrechte

Ein Versorgungsausgleich über das Anrecht des Ehemannes bei der X-Versicherung [genaue Angaben] findet nicht statt (§ 27 VersAusglG).

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