Kurzbeschreibung

Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012

Muster 86: Musterbedingung Physio-Maßnahmen (Med 5)

1. Anspruchsvoraussetzungen

Die VP befand sich wegen des Unfalls innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall für mindestens 3 Wochen in medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung.

2. Versicherte Leistungen

2.1 Die versicherte Person hat sich wegen des Unfalls physikalisch-medizinischen Maßnahmen nach Ziffern 500 bis 569 der Gebührenordnung für Ärzte – Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Massagen, Hydrotherapie, Packungen, Wärmebehandlungen, Elektrotherapie, Lichttherapie oder sportmedizinischen Maßnahmen in einer entsprechenden Einrichtung unterzogen.

2.2 Die Maßnahmen waren geeignet, die Folgen des Unfalls zu bessern oder zu lindern. Das ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

2.3 Die Maßnahmen werden innerhalb von 2 Jahren nach dem Unfall durchgeführt.

3. Leistungsumfang

Wir erstatten pro Unfall bis zur vereinbarten Summe die nachgewiesenen entstandenen Kosten, soweit sie von keinem Sozialversicherungsträger erstattet werden. Soweit die VP einen Anspruch auf Kostenersatz gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat, besteht gegen uns kein Anspruch.

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