Kurzbeschreibung

Muster aus: zap.5934 Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder, Baumgärtel-Brunner-Bugarin, 4. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 8.62: Antrag auf Bewilligung von PKH bei Ortsverschiedenheit (Gericht/Kanzleisitz)

Zuständiges Gericht

In Sachen _________________________ (Aktenzeichen)

wird bereits jetzt weiterhin ausdrücklich beantragt,

Prozesskostenhilfe ohne Einschränkung zu bewilligen.

Insbesondere wird beantragt,

die notwendigen Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts zur Wahrnehmung der erforderlichen Gerichtstermine nicht vom Umfang der Bewilligung auszuschließen.

Begründung:

Ausweislich der diesem Antrag beigefügten Erklärung über die finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Antragstellers ist es diesem nicht möglich, die Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Es war der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei auch nicht möglich, gleich einen Anwalt am Gerichtsort einzuschalten. Vor dem gerichtlichen Verfahren haben die Parteien eine vorgerichtliche Auseinandersetzung geführt. Es war nicht von Anfang an abzusehen, dass sich eine gerichtliche Auseinandersetzung anschließen würde.

Verlangte man jetzt von der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei, einen Anwalt am Gerichtsort mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zu beauftragen, nähme man dieser Partei die Möglichkeit, ein Vertrauensverhältnis zum zu beauftragenden Rechtsanwalt aufzubauen. Die um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei hat ja nicht nur nicht die Möglichkeit, selbst die Reisekosten eines RA zu finanzieren, ihr fehlt auch die Möglichkeit, einen Anwalt am Gerichtsort auf eigene Kosten auszusuchen.

Ein etwa denkbarer Anwaltswechsel zum jetzigen Zeitpunkt hätte zudem die Folge, dass die Anrechnungsfolge aus Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG nicht eintritt. Die vor- bzw. außergerichtlich hier entstandene Geschäftsgebühr wird nicht auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die bei einem anderen Anwalt entsteht. Die um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei würde damit unangemessen benachteiligt werden, weil ihr die Möglichkeit genommen würde, sich im Prozess durch den Anwalt ihres Vertrauens vertreten zu lassen. Um uneingeschränkte Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter unserer Beiordnung wird daher gebeten.

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