Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 9: Musterrechnung 8.9: Teilweise Bewilligung von VKH – Durchführung Verfahren wegen vollem Betrag – Abrechnung mit dem Mandanten
Herr M. möchte Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 37.800,00 EUR gerichtlich geltend machen. Er beauftragt Rechtsanwalt K, ihn zu vertreten und den gesamten Anspruch durchzusetzen, unabhängig davon, ob und ggf. in welchem Umfang ihm VKH bewilligt wird. Das Familiengericht gewährt wegen eines Teilbetrages in Höhe von 10.000,00 EUR VKH. Es wird streitig verhandelt. Im Anschluss an eine Beweisaufnahme verkündet das Gericht einen Beschluss, wonach der Antragsgegner antragsgemäß verpflichtet wird. Rechtsanwalt K hat folgenden Gebührenanspruch gegen seinen Mandanten:
1. Abrechnung gegenüber dem Mandanten (§ 13 RVG):
1,3 Verfahrensgebühr aus 37.800,00 EUR Wahlanwaltsgebühr Nr. 3100 VV RVG |
1.452,10 EUR |
abzüglich 1,3 Verfahrensgebühr aus 10.000,00 EUR Wahlanwaltsgebühr Nr. 3100 VV RVG./. |
798,20 EUR |
Restbetrag Verfahrensgebühr |
653,90 EUR |
1,2 Terminsgebühr aus 37.800,00 EUR Wahlanwaltsgebühr Nr. 3104 VV RVG |
1.340,40 EUR |
abzüglich 1,2 Terminsgebühr aus 10.000,00 EUR Wahlanwaltsgebühr Nr. 3104 VV RVG./. |
736,80 EUR |
Restbetrag Terminsgebühr |
603,60 EUR |
Zwischensumme |
1.257,50 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG |
238,93 EUR |
Summe |
1.496,43 EUR |
(Auslagenpauschale rechnet Rechtsanwalt K mit der Staatskasse ab, in jedem Rechtszug nur einmal, anders bei Einzelberechnung, wenn gesondert Auslagen auf Wahlanwaltsgebühren entstehen).
Gegenüber der Staatskasse macht Rechtsanwalt K noch geltend:
2. Abrechnung gegenüber Staatskasse
Gegenstandswert: 10.000,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr aus 10.000,00 EUR §§ 2 Abs. 2, 49 RVG, Nr. 3100 VV RVG |
440,70 EUR |
1,2 Terminsgebühr aus 10.000,00 EUR §§ 2 Abs. 2, 49 RVG, Nr. 3104 VV RVG |
406,80 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG |
20,00 EUR |
Zwischensumme |
867,50 EUR |
19 % USt., Nr. 7008 VV RVG |
164,83 EUR |
Summe |
1.032,33 EUR |
Gegenprobe:
die Verfahrensgebühr, die Rechtsanwalt K von seinem Mandanten erhält, beträgt |
653,90 EUR |
die Verfahrensgebühr, die von der Staatskasse erstattet wird, beträgt |
440,70 EUR |
Zusammen |
1.094,60 EUR |
addiert sind diese Gebühren nicht höher als eine 1,3 Gebühr aus dem Gesamtwert
(1,3 aus 37.800,00 EUR = 1.452,10 EUR, § 15 Abs. 5 RVG).