Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 9: Musterrechnung 8.9: Teilweise Bewilligung von VKH – Durchführung Verfahren wegen vollem Betrag – Abrechnung mit dem Mandanten

Herr M. möchte Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 37.800,00 EUR gerichtlich geltend machen. Er beauftragt Rechtsanwalt K, ihn zu vertreten und den gesamten Anspruch durchzusetzen, unabhängig davon, ob und ggf. in welchem Umfang ihm VKH bewilligt wird. Das Familiengericht gewährt wegen eines Teilbetrages in Höhe von 10.000,00 EUR VKH. Es wird streitig verhandelt. Im Anschluss an eine Beweisaufnahme verkündet das Gericht einen Beschluss, wonach der Antragsgegner antragsgemäß verpflichtet wird. Rechtsanwalt K hat folgenden Gebührenanspruch gegen seinen Mandanten:

1. Abrechnung gegenüber dem Mandanten (§ 13 RVG):

1,3 Verfahrensgebühr aus 37.800,00 EUR

Wahlanwaltsgebühr Nr. 3100 VV RVG
1.452,10 EUR

abzüglich 1,3 Verfahrensgebühr aus 10.000,00 EUR

Wahlanwaltsgebühr Nr. 3100 VV RVG./.
798,20 EUR
Restbetrag Verfahrensgebühr 653,90 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 37.800,00 EUR

Wahlanwaltsgebühr Nr. 3104 VV RVG
1.340,40 EUR

abzüglich 1,2 Terminsgebühr aus 10.000,00 EUR

Wahlanwaltsgebühr Nr. 3104 VV RVG./.
736,80 EUR
Restbetrag Terminsgebühr 603,60 EUR
Zwischensumme 1.257,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 238,93 EUR
Summe 1.496,43 EUR

(Auslagenpauschale rechnet Rechtsanwalt K mit der Staatskasse ab, in jedem Rechtszug nur einmal, anders bei Einzelberechnung, wenn gesondert Auslagen auf Wahlanwaltsgebühren entstehen).

Gegenüber der Staatskasse macht Rechtsanwalt K noch geltend:

2. Abrechnung gegenüber Staatskasse

Gegenstandswert: 10.000,00 EUR

1,3 Verfahrensgebühr aus 10.000,00 EUR

§§ 2 Abs. 2, 49 RVG, Nr. 3100 VV RVG
440,70 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 10.000,00 EUR

§§ 2 Abs. 2, 49 RVG, Nr. 3104 VV RVG
406,80 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 867,50 EUR
19 % USt., Nr. 7008 VV RVG 164,83 EUR
Summe 1.032,33 EUR

Gegenprobe:

die Verfahrensgebühr, die Rechtsanwalt K von seinem Mandanten erhält, beträgt 653,90 EUR
die Verfahrensgebühr, die von der Staatskasse erstattet wird, beträgt 440,70 EUR
Zusammen 1.094,60 EUR

addiert sind diese Gebühren nicht höher als eine 1,3 Gebühr aus dem Gesamtwert

(1,3 aus 37.800,00 EUR = 1.452,10 EUR, § 15 Abs. 5 RVG).

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