Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 9.22: Pflege durch nahe Angehörige
_________________________ Versicherung AG
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Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________
Schaden vom _________________________
Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
soweit Sie in Ihrem Schreiben vom _________________________ die Übernahme der mit _________________________ EUR bezifferten monatlichen Rente ablehnen, steht dies im Widerspruch zu den hier maßgeblichen Rechtsgrundsätzen.
Unstreitig besitzt mein Mandant einen Anspruch auf Ausgleich der durch das Schadensereignis verursachten und erforderlichen Pflegeleistungen. Nach Maßgabe unserer Ausführungen im Schreiben vom _________________________ beträgt der tägliche Pflegeaufwand ca. drei Stunden. Dieser Pflegeaufwand ist von Ihnen gemäß § 843 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der "vermehrten Bedürfnisse" auszugleichen.
Dem steht nicht entgegen, dass die Pflegeleistungen nicht von einer professionellen Pflegekraft erbracht und dafür entsprechende Geldbeträge in Rechnung gestellt werden. Erfolgt die Pflege in der Familie des Geschädigten kostenlos, kommt dies dem Schädiger nicht zugute (Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, Rn 265, 45 m.w.N.). Die von den nahen Angehörigen des Geschädigten erbrachte zusätzliche Mühewaltung ist vom Schädiger angemessen auszugleichen (BGH NJW 1999, 421; BGH VersR 1986, 173; BGH VersR 1986, 391). Demgemäß kann dahingestellt bleiben, ob die von der _________________________ erbrachten Pflegeleistungen bereits einer sittlichen Anstandspflicht entsprechen. Selbst wenn dies der Fall wäre, käme dies keinesfalls Ihnen zugute.
Auch die geltend gemachte Anspruchshöhe ist nach Maßgabe der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze nicht zu beanstanden. Zwar ist grundsätzlich nicht auf die Kosten einer professionellen Pflegekraft abzustellen (BGH VersR 1986, 173). Dennoch ging die Rechtsprechung von einem Stundensatz von früher 10 DM aus (OLG Köln VersR 1992, 506, 507; OLG Hamm zfs 1993, 333, 335). Dies entspricht unter Berücksichtigung der gestiegenen Lebenshaltungs- und Lohnkosten derzeit dem Betrag von mindestens _________________________ EUR, zumal im Rahmen einer intensiven Pflege auch bereits ein Stundensatz von 11,6 EUR anerkannt ist (LG Detmold NZV 2004, 198). Unter Berücksichtigung des täglichen Pflegeaufwandes von durchschnittlich drei Stunden belaufen sich die monatlichen Pflegekosten auf _________________________ EUR. Mein Mandant besitzt in entsprechender Höhe einen Rentenanspruch gemäß § 843 BGB. Nach alledem habe ich Sie aufzufordern, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
_________________________ (14-Tages-Frist)
schriftlich zu bestätigen, dass Sie zu Rentenzahlungen in entsprechender Höhe bereit sind. Darüber hinaus bitte ich um Ausgleich der bislang angefallenen Pflegeleistungen in Höhe von _________________________ EUR. Hierbei handelt es sich um die monatlichen Pflegebeträge seit der Entlassung meines Mandanten aus dem Krankenhaus am _________________________. Auch insoweit erwarte ich den Zahlungseingang innerhalb der o.g. Frist. Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werde ich meinem Mandanten die unverzügliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)