Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Ehevertraege

Muster 9.32: Festlegung des Trennungszeitpunktes

Die Erschienenen sind sich in tatsächlicher Hinsicht darin einig, dass sie seit dem _________________________ dauerhaft getrennt leben.

Das Getrenntleben wurde durch den Auszug des/der Erschienenen zu _________________________ herbeigeführt.

Alternative

Das Getrenntleben wurde in der ehelichen Wohnung herbeigeführt. Seit dem genannten Zeitpunkt bewohnt der Erschienene zu 1) das X-Zimmer und die Erschienene zu 2) das Y-Zimmer jeweils für sich vollständig allein. Gemeinschaftsräume wie Flur, Bad, WC, Küche usw. werden jeweils getrennt benutzt, soweit nicht wegen der Kinder Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden. Alle denkbaren Gemeinsamkeiten sind auf das unerlässliche Mindestmaß beschränkt worden. Auch wirtschaften wir nicht mehr gemeinsam. Wir haben getrennte Konten. Den Lebensbedarf deckt jeder für sich. Über Unterhaltspflichten haben wir uns geeinigt (… ist eine gerichtliche Klärung erfolgt/beabsichtigt).

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