Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 9.9: Verrentung des Schmerzensgeldes
_________________________ Versicherung AG
_________________________
_________________________
Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________
Schaden vom _________________________
Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf die vorbezeichnete Verkehrsunfallangelegenheit. Nach Maßgabe der vorliegenden ärztlichen Gutachten hat mein Mandant infolge des in Rede stehenden Verkehrsunfallereignisses schwerste Personenschäden erlitten. Mein Mandant wird zeit seines Lebens querschnittsgelähmt sein. Die Querschnittslähmung ist mit dauerhafter Inkontinenz und Impotenz verbunden. Infolge der schwerwiegenden Verletzungen trat bei meinem Mandanten eine umfangreiche Wesensänderung ein. Alle Lebensbereiche meines Mandanten werden durch das Schadensereignis nachhaltig beeinträchtigt.
Nach Maßgabe der bislang in vergleichbaren Fällen ergangenen Urteile erachte ich ein Gesamtschmerzensgeld in Höhe von mindestens 300.000 EUR als angemessen. Wegen der Einzelheiten hierzu verweise ich auf die Entscheidungen _________________________.
Aufgrund der besonderen und außergewöhnlich schwerwiegenden Umstände des Schadensfalls erachte ich hier ausnahmsweise eine teilweise Verrentung der Schmerzensgeldansprüche meines Mandanten für geboten. Eine Verrentung kommt in Betracht, wenn der Geschädigte einen lebenslangen schweren Dauerschaden erlitten hat, dem er sich immer wieder neu und schmerzlich bewusst wird und der auch in Zukunft das körperliche und seelische Wohlbefinden oder die Lebensfreude beeinträchtigt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.6.2013 – 1 U 136/12 = NZV 2014, 404; BGH VersR 1968, 475, 476; OLG Frankfurt/M. DAR 1992, 62, 63). Nach Maßgabe des geschilderten Krankheitsbildes liegen diese Anspruchsvoraussetzungen hier vor.
Unter Berücksichtigung des Alters meines Mandanten von 48 Jahren und einem Zinsfuß von 5 % beträgt der Kapitalisierungsfaktor 15,332 (Kapitalisierungstabelle 2015). Bei einer monatlichen Rente in Höhe von 500 EUR beläuft sich der zu kapitalisierende Betrag auf (500 x 12 x 15,332 =) 91.992 EUR. Der danach verbleibende Restschmerzensgeldbetrag beläuft sich auf 208.008 EUR. Dieser Betrag sollte im Interesse meines Mandanten auf mindestens 210.000 EUR aufgerundet werden.
Mit der höflichen Bitte um Stellungnahme sowie um abschießende Regulierung bis zum
_________________________ (14-Tages-Frist)
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)