Kurzbeschreibung
Muster aus: zap.0025 Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Detlef Burhoff, 7. Aufl. 2024 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster E.8: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft
An das
Amtsgericht Träublreuth
– Abteilung für Bußgeldsachen –
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In der Bußgeldsache
gegen Gschwind, Peter
wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
Az.: 14 OWi 123456/23
hier: Anordnung von Erzwingungshaft
wird fristgerecht innerhalb der Wochenfrist namens und im Auftrag des Betroffenen gegen den dem Betroffenen am 5.7.2023 zugestellten Beschluss des Amtsgerichts Träublreuth vom 30.6.2023, mit dem gegen den Betroffenen Erzwingungshaft für die Dauer von 12 Tagen angeordnet wurde, das gemäß § 104 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWiG i.V.m. § 311 StPO statthafte Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde
eingelegt mit dem Antrag,
die gegen den Betroffenen mit Beschl. v. 30.6.2023 angeordnete Erzwingungshaft aufzuheben und die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Betroffenen hieraus erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen.
Begründung:
Der Betroffene ist zahlungsunfähig im Sinne von § 96 Abs. 2 S. 1 OWiG.
Der Haftanordnung steht schon entgegen, dass über das Vermögen des Betroffenen bereits mit Beschl. v. 24.4.2023 das Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 Abs. 1 InsO eröffnet worden ist und seitdem durchgeführt wird.
Unabhängig hiervon liegt das monatlich verfügbare Einkommen des Betroffenen deutlich unter den Pfändungs- und Haftungsgrenzen der §§ 850 bis 852 ZPO, §§ 36, 287 Abs. 2 InsO, so dass dem Betroffenen derzeit keine Vermögensmittel mehr verbleiben, die ihm ohne eine (weitere) Unterschreitung des Existenzminimums eine – selbst ratenweise (§§ 18 i.V.m. 93 Abs. 1, 96 Abs. 2 OWiG) – Abtragung der (übersetzten) rechtskräftigen Bußgeldschuld in Höhe von 600 EUR aus Mitteln des Selbstbehalts zumutbar ermöglichen würden.
Zumutbare Möglichkeiten zur Heranziehung oder Ausschöpfung theoretisch erreichbarer finanzieller Möglichkeiten bestehen ebenfalls nicht.
Der Betroffene erlitt als Berufskraftfahrer nur wenige Wochen nach Erlass des die verfahrensgegenständliche Geldbuße festsetzenden Bußgeldbescheids wegen Lenk- und Ruhezeitverstößen nach dem Fahrpersonalgesetz einen zur dauerhaften Berufsunfähigkeit führenden schweren Verkehrsunfall. Der Mandant bewohnt seit Juni 2023 ein möbliert angemietetes 1-Zimmer Appartement. Veräußerungsfähige oder pfändbare Habe existiert nicht. Eine Kreditaufnahme scheidet unter diesen Umständen ebenso aus wie der Einsatz seiner Arbeitskraft oder die weitere Einschränkung seiner Lebenshaltung.
Zur näheren Darlegung und Glaubhaftmachung vorstehender Angaben werden neben dem Beschl. v. 24.4.2023 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und einer Einkommensbescheinigung sämtliche im Besitz des Betroffenen befindlichen Nachweise über die seinen Selbstbehalt betreffenden Zahlungsverpflichtungen sowie ärztliche Atteste und Kontounterlagen vorgelegt.
Nach alledem kann von einer Zahlungsunwilligkeit des Betroffenen keine Rede sein.
Rechtsanwältin