Wird es einem Wohnungseigentümer vor einer Versammlung nicht erlaubt, in die Belege Einsicht zu nehmen, widerspricht ein Nachschuss-Beschluss nicht allein aus diesem Grunde einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Solange dem anfechtenden Wohnungseigentümer die Belegeinsicht verweigert wird, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rechtsstreit allerdings die Richtigkeit des Zahlenwerks darlegen.

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