Leitsatz

Nicht jahresbezogene Heizkostenabrechnung

 

Normenkette

§ 28 Abs. 3 WEG

 

Kommentar

Werden die Heizkosten abweichend von den übrigen Bewirtschaftungskosten nicht für das Kalenderjahr abgerechnet, weil eine Messung der Verbrauchsergebnisse für das Kalenderjahr nicht vorliegt, führt dies nicht zur Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung (vgl. auch BayObLG v. 7.8.2003, 2Z BR 47/03, ZMR 2004, 131).

 

Link zur Entscheidung

BayObLG, Beschluss vom 19.04.2005, 2Z BR 180/04BayObLG v. 19.4.2005, 2Z BR 180/04

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