Variante 1: Mietwohnung mit gemeinschaftlichem Mietvertrag
§ 2 Mietwohnung
Die Partner haben gemeinschaftlich die Wohnung in ..................., bestehend aus ...... Zimmern, einer Kammer, einer Küche, einem Bad, einer Toilette angemietet. Beide Partner gelten im Verhältnis zum Vermieter als gleichberechtigte Mieter.
Die Partner sind deshalb aus dem Mietverhältnis beide in gleicher Weise berechtigt und verpflichtet. Sofern die Miete, Mietnebenkosten, Schönheitsreparaturen und sonstige Kosten aus dem Mietverhältnis nicht aus der Haushaltskasse gezahlt werden, tragen die Partner die Kosten je zur Hälfte.
Für den Fall der Trennung entscheiden die Partner einvernehmlich darüber, wer von ihnen beiden die Wohnung beibehält oder ob beide ausziehen. Sollte hierüber keine Einigung möglich sein, entscheidet das Los.
Im Falle einer Trennung, ist der die Trennung wünschende Teil berechtigt und auf Verlangen des anderen auch verpflichtet, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten an der Aufhebung des Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter mitzuwirken.
Wenn der andere das Mietverhältnis allein fortsetzen will, so ist der die Trennung wünschende Teil in gleicher Weise verpflichtet, daran mitzuwirken, dass eine Fortsetzung eines solchen Mietverhältnisses zwischen Vermieter und dem anderen Partner allein rechtswirksam vereinbart wird.
Will der andere das Mietverhältnis nicht allein fortsetzen, so ist der die Trennung wünschende Teil berechtigt, dass eine Fortsetzung eines solchen Mietverhältnisses zwischen Vermieter und dem die Trennung wünschenden Partner allein rechtswirksam vereinbart wird. In diesem Fall ist der andere Partner in gleicher Weise verpflichtet, daran mitzuwirken, dass eine Fortsetzung eines solchen Mietverhältnisses zwischen Vermieter und dem die Trennung wünschenden Partner allein rechtswirksam vereinbart wird.
Kommt es nicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses zwischen Vermieter und einem der beiden Partner allein, sind beide Partner verpflichtet, sich um eine vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses zu bemühen. Ist auch dies nicht möglich, haften beide Partner zu gleichen Teilen, bis eine solche Auflösung erreicht werden kann.
Alle Räume der Wohnung werden gemeinschaftlich genutzt. Im Falle der Trennung ist der Partner bis zur Räumungsverpflichtung nur noch zur Nutzung ............... Zimmers und die Partnerin nur noch zur Nutzung ............... Zimmers sowie beide Partner zur Mitnutzung von Wohnzimmer, Küche, Bad, Toilette und Flur berechtigt.
Der Mietve...