Kurzbeschreibung
Nichtzulassungsbeschwerde (absoluter Revisionsgrund)
Vorbemerkung
Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes
Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann auch mit der Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes gemäß § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO begründet werden, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG.
Rechtsanwälte haben seit dem 1.1.2022 die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu beachten und die Beschwerdeschrift als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des verantwortenden Anwalts einzureichen, §§ 130a ZPO, 46c ArbGG.
Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes
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An das
Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
per beA
Nichtzulassungsbeschwerde
In Sachen
des ...,
- Kläger, Berufungskläger und Beschwerdeführer -
Prozessbevollmächtigte: ...
gegen
die ...,
vertreten durch ...,
- Beklagte, Berufungsbeklagte und Beschwerdegegnerin -
Prozessbevollmächtigte der I. und II. Instanz: ...
wegen des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes
Namens und im Auftrag des Klägers legen wir wegen der Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichtes ... vom ..., Aktenzeichen ...,
Nichtzulassungsbeschwerde |
ein.
Es wird beantragt,
die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes ... vom ..., Aktenzeichen ..., zuzulassen.
Gründe:
I. | ... (Ausführung des Sachverhalts) |
II. | ... (Darlegung der Entscheidung des Arbeitsgerichtes und des LAG und der Nichtzulassung der Revision) |
III. | ... (Darstellung der Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 und § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG) ... (Darstellung des absoluten Revisionsgrundes gemäß § 547 Nr. 1 bis 5 ZPO.) |
(elektronisch signiert)
............
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
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