Kurzbeschreibung
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen FG-Urteils beim BFH einzulegen, wenn das FG die Revision nicht zugelassen hat.
Vorbemerkung
Die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beträgt einen Monat, die Frist für die Begründung beträgt zwei Monate nach der Zustellung des vollständigen Urteils des Finanzgerichts. Die Begründungsfrist kann nur einmal (nicht mehrmals wie bei der Revisionsbegründungsfrist) und nur um einen Monat verlängert werden.
Die Nichtzulassungsbeschwerde kann nur aus folgenden drei abschließend aufgeführten Gründen Erfolg haben (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO):
wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (Nr. 1),
wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordert (Nr. 2),
- wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann (Nr. 3).
Die Voraussetzungen eines oder mehrerer Zulassungsgründe sind "darzulegen" (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO). Dazu muss der Zulassungsgrund im Einzelnen substanziiert ausgeführt werden. Formelhafte Wendungen und Verweisungen auf das bisherige Vorbringen vor dem FG reichen nicht aus.
Der wichtigste Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert:
Herausstellung einer Rechtsfrage,
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit anhand der unterschiedlichen Meinungen zu der Frage in Rechtsprechung, Schrifttum und Verwaltungsanweisungen,
- Ausführungen zur Klärungsfähigkeit, d.h. zur Rechtserheblichkeit der aufgeworfenen Problematik.
Einzelheiten s. im Themenlexikon unter Klage
Musterschreiben: Nichtzulassungsbeschwerde
Steuerberater Max Steuer |
A-Stadt, den ... |
Kanzleistraße 7
A-Stadt
An den
Bundesfinanzhof
Ismaninger Straße 109
81675 München
In dem Finanzrechtsstreit
der Eheleute Studienrat Rolf und Anita L., Goethestraße, A-Stadt
- Kläger und Beschwerdeführer -
Prozessbevollmächtigter: Steuerberater Max Steuer, Kanzleistraße 7, A-Stadt
gegen
Finanzamt A-Stadt
- Beklagter und Beschwerdegegner -
wegen Einkommensteuer 20..
lege ich im Namen und im Auftrag der Kläger
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision
gegen das Urteil des Finanzgerichts XY vom ..., Aktenzeichen ..., ein.
Ich beantrage, die Revision zuzulassen.
Begründung
Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung
oder
die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des BFH
oder
es liegt ein Verfahrensmangel vor, auf dem die Entscheidung des FG beruhen kann.
- ausführliche Darlegung eines Zulassungsgrundes -
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Steuerberater Max Steuer
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen
Abschrift der Beschwerde
Kopie des angefochtenen FG-Urteils