Rz. 124

Mittels Estate Planning lassen sich bereits zu Lebzeiten Vermögensbestandteile übertragen. Dies ist insbesondere aus steuerlichen Gründen häufig veranlasst. Das Estate Planning wird insbesondere für die Übertragung und Aufrechterhaltung des (Familien-)Vermögens genutzt. Zu Lebzeiten kann der Erblasser steuerfrei den Kindern bestimmte Beträge schenken. Damit kann das Vermögen des Erblassers schon zu seinen Lebzeiten den Kindern übertragen werden.

 

Rz. 125

Zu Lebzeiten können auch Vermögensbestandteile auf die nächste Generation übertragen werden, um in Zukunft Steuern zu sparen. Dies wird vielfach mittels Schenkungen gemacht, wobei die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Schenkungsfazilitäten (Freibeträge für Schenkungsteuer) genutzt werden.

 

Rz. 126

Da die Art und Weise des Estate Planning sehr vielfältig ist, geht es zu weit, dies innerhalb dieses Beitrags zu erörtern. Nur einige Bereiche werden hier dargestellt.

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