Rz. 106

Das niederländische Recht kennt verschiedene Arten von letztwilligen Verfügungen. In den Niederlanden ist dies ein einseitiges Rechtsgeschäft seitens des Erblassers.

 

Rz. 107

Das Testament wird ausschließlich im Wege der notariellen Beurkundung errichtet. Nach niederländischem Recht gibt es drei Formen von letztwilligen Verfügungen:

Das öffentliche Testament (openbare testament), welches beim Notar aufgenommen wird (zum Inhalt des Testaments siehe Rdn 112);
das sog. Depottestament, für dessen Inhalt der zukünftige Erblasser gänzlich selbst verantwortlich ist und beim Notar in Depot gegeben wird; und
das Codicil (siehe dazu Rdn 109 f.).
 

Rz. 108

Das Testament wird vom Notar im Centraal Testamenten Register (Testamentsregister)[47] in Den Haag eingetragen (siehe auch Rdn 129). Neben Testamenten werden im Centraal Testamenten Register auch die Zusammenlebensverträge und sonstigen notariellen Akte, in denen eine Aufenthaltsklausel aufgenommen ist, eingetragen.

 

Rz. 109

Das sog. Codicil ist eine informelle Form einer letztwilligen Verfügung. Es ist ein durch den Erblasser eigenhändig geschriebenes, unterzeichnetes und datiertes Schriftstück. Im Codicil kann Folgendes festgelegt werden:

die Bestattung;
das Zurverfügungstellen der irdischen Reste für die Wissenschaft;
Vermächtnisse für Kleider, Körpergegenstände, Schmuck, Hausrat und Bücher.
Es ist jedoch nicht möglich, einen Testamentsvollstrecker im Codicil zu ernennen. Dies war aber wohl noch unter dem alten Erbrecht vor dem 1.1.2003 möglich.
 

Rz. 110

Vorteil eines Codicils ist, dass es ohne Mitwirkung eines Notars abgeändert oder widerrufen werden kann. Nachteil ist, dass es nicht in einem offiziellen Register eingetragen zu werden braucht, was manchmal zu Beweisschwierigkeiten Anlass geben kann. Gerade wegen des informellen Charakters werden Codicilli nicht im Zentralen Testamentsregister (CTR) eingetragen. Es gilt nämlich als widerrufen, wenn es zerrissen ist. Dies kann im Zentralen Testamentsregister nicht nachverfolgt werden.

 

Rz. 111

Es ist empfehlenswert, das Codicil an einem sicheren Platz aufzubewahren und den Testamentsvollstrecker über die Existenz des Codicils zu informieren.

[47] Testamente werden auch dann, wenn sie im Ausland errichtet worden sind, im niederländischen Testamentsregister registriert, soweit sie (bzw. eine entsprechende notarielle Ausfertigung) nur zur Registrierung dort eingereicht werden.

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