Prof. Dr. Barbara E. Reinhartz, Dr. Paul Vlaardingerbroek
Rz. 76
Mehr Erfolg hatte der damalige Justizminister mit dem Elternschaftsplan bei Ehescheidung. Seit dem 1.3.2009 ist das Gesetz zur Änderung von Buch 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Zivilprozessordnung im Zusammenhang mit der Förderung der fortbestehenden Elternschaft nach der Trennung und der Abschaffung der Möglichkeit, eine Ehe in eine registrierte Partnerschaft umzuwandeln (Gesetz zur Förderung der fortbestehenden Elternschaft nach Trennung und ordentliche Scheidung), in Kraft. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, die in der Praxis bestehende Scheidungsproblematik zu mildern. Das Gesetz ist darauf ausgerichtet, dass die Eltern frühzeitig über die Gestaltung der fortbestehenden Elternschaft nach der Trennung nachdenken und diesbezüglich angemessene Absprachen treffen, um unnötige Konflikte im Nachhinein zu vermeiden. Das Gesetz geht davon aus, dass der Fortbestand der Elternschaft nach der Trennung der Regelfall ist und beide Elternteile auch nach der Trennung für die Pflege, Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder verantwortlich sind.
Rz. 77
Um darauf hinzuwirken, dass beide Elternteile sich der Folgen einer Scheidung für die Kinder bewusst sind und überprüfbare Absprachen über die Folgen treffen, wird vorgeschrieben, im Scheidungsantrag einen Elternschaftsplan aufzunehmen. Dieser Elternschaftsplan ist ein gutes Instrument, um Eltern anzuspornen, über die Konsequenzen einer Ehescheidung nachzudenken und angemessene Absprachen über die Erziehung der Kinder nach der Scheidung zu treffen. Bei der Erstellung des Elternschaftsplans kann ein Mediator behilflich sein. Eine Pflichtvermittlung über den Umgang in allen Konfliktfällen hielt der Minister für eine zu weitgehende Maßnahme und außerdem nicht für effektiv. Die Verpflichtung zur Hinzufügung eines Elternschaftsplans (über die elterliche Sorge, den Kindesunterhalt, den Umgang mit dem Kind und über die Information über das Kind nach der Ehescheidung) wurde auch für Anträge zur Beendigung einer registrierten Partnerschaft und zur Trennung von Tisch und Bett vorgeschlagen.