Leitsatz

Objektiver Pflichtenverstoß genügt für Verweigerung einer Verwalterentlastung

 

Normenkette

§ 28 WEG

 

Kommentar

Erforderlich, aber auch ausreichend für die Verweigerung einer Verwalterentlastung sind objektive Pflichtverstöße; mithin kommt es nicht darauf an, ob es an einem Verschulden des Verwalters - etwa mit Blick auf eine, von mehreren Entlastungen in der Vergangenheit gedeckte Übung - mangelt.

 

Link zur Entscheidung

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.09.2003, 20 W 115/01OLG Frankfurt a.M. v. 29.9.2003, 20 W 115/01, NZM 24/2003, 980

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