Normenkette

§ 10 Abs. 1 S. 2 WEG, § 15 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

Lässt sich anhand der Grundbucheintragung (Teilungserklärung, Aufteilungsplan) nicht zuverlässig feststellen, zu welchem von mehreren Sondernutzungsbereichen eine bestimmte Grundstücksfläche gehören soll, so ist daran kein Sondernutzungsrecht entstanden. Die streitige Fläche des Gemeinschaftseigentums berechtigt damit jeden Eigentümer zur Mitnutzung.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 25.07.1996, 2Z BR 67/96)

Zu Gruppe 3: Begründung, Erwerb und Veräußerung; Umwandlung

Anmerkung:

Vgl. zu diesem Streitkomplex bereits BayObLG, Entscheidung v. 21. 3. 1996, Az.: 2Z BR 124/95= WM 96, 363.

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