Entscheidungsstichwort (Thema)

Auskunftsrecht von Wohnungseigentümern gegenüber dem Verwalter. Wirkung der Entlastung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der einzelne Wohnungseigentümer hat einen Auskunftsanspruch aus dem Geschäftsbesorgungsverhältnis mit dem Verwalter nur, soweit die Eigentümergemeinschaft von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht hat.

2. Eine durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümergemeinschaft ausgesprochene Entlastung des Verwalters hat in der Regel die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses; eine Entlastung, die sich nur auf die Kostenabrechnung erstreckt, steht einem Auskunftsanspruch über das Gemeinschaftskonto und dessen Bewegung und Bestand nicht entgegen.

 

Normenkette

WoEigG §§ 21, 28; BGB §§ 666, 675, 259

 

Fundstellen

Haufe-Index 1575146

OLGZ 1983, 177

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