Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmung aller Wohnungseigentümer für Kabelfernsehanschluß

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Anschluß einer Wohnanlage an das Kabelfernsehen bedarf jedenfalls dann der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn diese Entscheidung darauf abzielt, einen guten Empfang des 1., 2. und 3. Fernsehprogramms, der beiden "DDR"-Fernsehprogramme sowie der UKW-Rundfunkprogramme gewährleistende Gemeinschaftsantennenanlage zu ersetzen und die Umrüstungskosten und Anschlußkosten auf sämtliche Eigentümer umzulegen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 542056

OLGZ 1986, 397

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