Verfahrensgang
LG Hannover (Aktenzeichen 32 O 93/21) |
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 18. Januar 2022 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Unterlassungsansprüche gemäß Ziffer I 1.1 bis 5.6 durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 5.000 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen darf die Beklagte die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I. Der Kläger ist ein eingetragener Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte betreibt einen Teleshopping-Sender, über den sie unter anderem Kosmetikprodukte und Nahrungsergänzungsmittel verkauft.
Am 15. August 2021 strahlte die Beklagte in der Zeit von 20 Uhr bis 21 Uhr live eine Werbesendung mit dem Titel "S. H. - r. g. - mit T. K." aus, in der sie folgende Produkte bewarb:
K. K. T.
K. G. G. K. und K. Komplex
K. G. G. Gelenk-Gel
K. L. L. P.-Komplex
K. L.-L. 2-teilig, bestehend aus Bein-Gel und Bein-Spray
Der Kläger hat die Ansicht vertreten, die Beklagte habe das seitens des Herstellers als Kosmetikum in den Verkehr gebrachte Produkt K. K. Tinktur aus Verbrauchersicht als Wund- und Heilsalbe und damit als (Funktions- sowie Präsentations-)Arzneimittel präsentiert. Die Werbung sei irreführend, weil die angegebenen Wirkungen nicht belegt seien. Auch bei Einstufung des Produkts als Kosmetikum seien die Werbeaussagen im Lichte der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 [im Folgenden: Kosmetikverordnung] und der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 wettbewerbswidrig. Entsprechendes gelte für das Produkt K. G. G. Gelenk-Gel.
Das Produkt K. G. G. K. & K. Komplex sei ein Lebensmittel, das die Beklagte sowohl gesundheits- als auch krankheitsbezogen beworben habe, ohne dass die Angaben zugelassen seien. Auch das Nahrungsergänzungsmittel K. L. L. P.-Komplex habe die Beklagte in unzulässiger Weise mit irreführenden krankheitsbezogenen Aussagen beworben; einen wissenschaftlichen Nachweis gebe es nicht.
Die Präsentation der im Paket angebotenen Produkte K. L. L. 2-teilig, bestehend aus Bein-Gel und Bein-Spray, erfolge so, dass Verbraucher von einem Arzneimittel ausgingen, obgleich der Hersteller sie als Kosmetika in den Verkehr gebracht habe. Pharmakologische Wirkungen lägen nicht vor. Zudem habe die Beklagte irreführend mit einem nichtexistenten Patent geworben; jedenfalls habe die Beklagte trotz vorgerichtlicher Aufforderung des Klägers keine Auskunft nach § 146 PatG erteilt.
Soweit der Kläger ursprünglich die Zahlung einer Pauschale für Abmahnkosten in Höhe von 238 EUR nebst Zinsen und die Beklagte im Wege der Widerklage die Zahlung eines gleich hohen Betrags nebst Zinsen für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten angestrebt haben, haben beide Parteien ihre Klage in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht zurückgenommen.
Der Kläger hat zuletzt beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen, am Geschäftsführer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu werben
1. für das Produkt K. K. Tinktur
1.1. "Das ist die ERSTE HILFE bei Hautproblemen, Stichwort Neurodermitis, Stichwort Rosazea, Stichwort Akne. Aber jetzt kommts! Das ist nicht nur Ihr tägliches Ritual für 'ne gesunde Gesichtshaut, sondern das ist die ERSTE HILFE bei Mückenstichen, Ausschlägen, Juckreiz, Verbrennungen, Sonnenbrand, Kratzer, kleine Schürfwunden. Das nehmen Sie pur. Und Sie werden innerhalb kürzester Zeit eine Veränderung spüren, Juckreiz wird sich verbessern",
1.2. "Das hier ist die Hautsoforthilfe bei Hautproblemen. Das hier ist, ich nenne es immer, das ist 'nen Wundermittel, 'nen Teufelszeug. Das hier, Stichwort Neurodermitis, Stichwort Rosazea, das sind die erweiterten Blutgefäße im Gesicht, Stichwort Ausschläge. Und jetzt kommt's! Stichwort Kratzer, Mückenstiche, Verbrennungen, Sonnenbrand, Schürfwunden ... Juckreiz",
1.3. "Schutzbarriere wird erhöht",
1.4. "Aber wenn Sie ein Mückenstich plagt, wenn Sie 'nen Kratzer haben, weil Sie wieder mit der Katze gespielt haben, wenn Sie 'nen Ausschlag haben, wenn Sie Sonnenbrand haben, bei jeglichen Hautproblemen geben Sie das pur auf die Haut. ... Einreiben! Kurz warten! Das ist wie ein Schutzfilm, aber wie, wie ein unsichtbares Pflaster. Das wirkt komplett ein. Sie merken dann nix mehr. Und Sie werden spüren, wie der Mückenstich auf einmal nicht mehr unangenehm ist, wie der Juckreiz nicht mehr unangenehm ist, wie die Schürfwunde sich wirklich verändert, weil die Haut innerhalb von Sekunden beruhigt",
1.5. "Ich hatte den schlimms...