Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer von der Teilungserklärung abweichenden Ersatzvereinbarung über Verzugszinsen
Leitsatz (redaktionell)
Durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer (sog Ersatzvereinbarung), kann rechtswirksam bestimmt werden, daß auf Zahlungsrückstände aus Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung - abweichend von der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung - Verzugszinsen in Höhe von 1,5% je angefangenen Monat zu entrichten sind.
Normenkette
WoEigG § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 2; WEG § 23 Abs. 4; BGB §§ 284, 288
Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Entscheidung vom 02.12.1997; Aktenzeichen 19 T 284/97) |
AG Neuss (Entscheidung vom 14.07.1997; Aktenzeichen 27 II 97/97 WEG) |
Fundstellen
Haufe-Index 542000 |
NZM 1998, 969 |
ZMR 1998, 712 |
WuM 1999, 53 |
IPuR 1999, 46 |
RdW 1999, 510 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen