Leitsatz (amtlich)
1. Das vermögenswerte (Jahres-) Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung der Folgen einer für unbestimmte Dauer getroffenen Regelung (hier: "Laubfegeplan") ist mindestens mit dem dreifachen Jahreswert der wirtschaftlichen Belastung anzusetzen.
2. Führt die mehrheitliche Ablehnung eines Eigentümerantrags über die Änderung eines "Schneefegeplanes" (Jeder Wohnungseigentümer sei jeweils für eine Woche für die Schneeräumung verantwortlich.) beim Antragsteller zu jährlichen Mehrkosten, so ist sein für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde maßgebliches Änderungsinteresse wirtschaftlich nicht geringer als mit dem Dreifachen dieses Wertes zu bemessen.
Normenkette
WEG a.F. § 45 Abs. 1; WEG § 62
Verfahrensgang
LG Duisburg (Aktenzeichen 11 T 100/07) |
AG Mülheim a.d. Ruhr (Aktenzeichen 30 II 47/06) |
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des dritten Rechtszuges - an das LG zurückverwiesen.
Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren: 3.000 EUR.
Gründe
I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Mitglieder der eingangs näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft.
In der Eigentümerversammlung vom 11.4.2006 wurden u.A. folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 4 - Diskussion und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2006 (Einzel- und Gesamtwirtschaftspläne
Bei Anwesenheit von zusammen 615 Stimmen der stimmberechtigten Wohnungs-/Garageneigentumseinheiten wurde über folgenden Antrag abgestimmt.
Der Verwalter erläuterte, wie die Zahlen des Wirtschaftsplanes zustande gekommen sind
Beschluss Nr. 5
Die Eigentümer beschließen, den vorgelegten Wirtschaftsplan in der Fassung vom 11.4.2006 für das Jahr 2006 unter Berücksichtigung der Änderung der Personenzahl bei Farn. R. (ab 1.10.2005 = 3 Personen) einschließlich der ausgewiesenen Hausgelder. Der Wirtschaftsplan und die beschlossenen Hausgelder gelten solange, bis ein neuer beschlossener Wirtschaftsplan diesen ersetzt.
Für diesen Antrag stimmten 511 (Ja-Stimmen)
Gegen diesen Antrag stimmten 104 (Nein-Stimmen)
Der Stimme enthielten sich 0 (Enthaltungen)
Zu TOP 5: Diskussion und Beschlussfassung über die Änderung des bestehenden Schneeplan dahingehend, dass jeder Wohnungseigentümer im wöchentlichen Turnus reihum für die Schneeräumung verantwortlich ist (Antrag Miteigentümer A.).
Beschluss Nr. 6:
Bei Anwesenheit von zusammen 615 Stimmen der stimmberechtigten Wohnungs-/Garageneigentumseinbeiten wurde über folgenden Antrag abgestimmt.
Antrag auf Änderung des bestehenden Schneeplan dahingehend, dass jeder Wohnungseigentümer im wöchentlichen Turnus reihum für die Schneeräumung verantwortlich ist.
Für diesen Antrag stimmten 94 (Ja-Stimmen)
Gegen diesen Antrag stimmten 438 (Nein-Stimmen)
Der Stimme enthielten sich 83 (Enthaltungen)
Zu TOP 6: Diskussion und Beschlussfassung über die Einführung eines Laubfegedienstes durch die Wohnungseigentümer (Antrag Miteigentümer P.)
Beschluss Nr. 7:
Bei Anwesenheit von zusammen 615 Stimmen der stimmberechtigten Wohnungs-/Garageneigentumseinheiten wurde über folgenden Antrag abgestimmt.
Die Gemeinschaft beantragt einen Laubfegeplan für die Zeit vom 1.9. bis 30.11. eines jeden Jahres im wöchentlichen Wechsel mit allen Wohnungen, beginnend mit Wohnung Nr. 1. Der Laubfegeplan beinhaltet die Säuberung des Bürgersteigs innerhalb der Haus bzw. Grundstücksgrenzen einschließlich der Garagenzufahrt und des Vorgartens. Die Entsorgung des Laubes organisiert jeder Eigentümer selbst. Der Laubfegeplan wird durch Aushang im Kellergang bekannt gemacht und jedem Eigentümer einmalig zugestellt. Dieser Plan ist ab 2006 gültig und zwar so lange, bis ein anderer Plan bzw. anderer Beschluss diesen ersetzt.
Für diesen Antrag stimmten 428 (Ja-Stimmen)
Gegen diesen Antrag stimmten 187 (Nein-Stimmen)
Der Stimme enthielten sich 0 (Enthaltungen)
Zu TOP 10: Beschlussfassung über die Art der Warmwasserzähleranschaffung Beschluss Nr. 11:
a) Bei Anwesenheit von zusammen 615 Stimmen der stimmberechtigten Wohnungs-/Garageneigentumseinheiten wurde über folgenden Antrag abgestimmt.
Die Gemeinschaft beantragt die Ausstattung der Wohnungen mit Warmwasserzählern gem. Angebot der Fa. B. in Form der Anmietung.
Für diesen Antrag stimmten 511 (Ja-Stimmen)
Gegen diesen Antrag stimmten 104 (Nein-Stimmen)
Der Stimme enthielten sich 0 (Enthaltungen)
Bei Anwesenheit von zusammen 615 Stimmen der stimmberechtigten Wohnungs-/Garageneigentumseinheiten wurde über folgenden Antrag abgestimmt.
Die Gemeinschaft beantragt die Ausstattung der Wohnungen mit Warmwasserzählern gem. Angebot der Fa. B. durch Kauf der Geräte.
Für diesen Antrag stimmten 94 (Ja-Stimmen)
Gegen diesen Antrag stimmten 511 (Nein-Stimmen)
Der Stimme enthielten sich 10 (Enthaltungen).
Das AG hat am 1.3.2007 u.a. den Antrag des Beteiligten zu 1, die Eigentümerbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 10 für ungültig zu erklären, zurückgewiesen.
Gegen diese Entscheidung hat der Beteiligte zu 1 sofortige Beschwerde eingelegt.
Das LG hat das Rechtsmittel am 1....