Leitsatz (amtlich)
1. Soweit das Registergericht das Fehlen eines Nachweises (hier: Erbscheins) durch Zwischenverfügung beanstanden darf, gilt dies nicht und ist der Eintragungsantrag zurückzuweisen, wenn das Registergericht weiter zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht die Anmeldung insgesamt inhaltlich unzutreffend sei und durch eine Anmeldung ganz anderen Inhalts ersetzt werden müsse (hier sei der Übergang der Kommanditeinlage im Wege der Sondererbfolge auf alle Erben und sodann bei entsprechender Auseinandersetzung der Übergang auf die durch Teilungsanordnung begünstigte Person im Wege der Sonderrechtsnachfolge "anzumelden").
2. Zur registermäßigen Behandlung und den Anmeldeerfordernissen des Übergangs einer Kommanditeinlage im Falle gewillkürter Erbfolge und angeordneter Testamentsvollstreckung bei mehreren Miterben auf den durch die Teilungsanordnung begünstigten Miterben.
Normenkette
FamFG § 382 Abs. 4 S. 1; HGB § 12 Abs. 1 S. 4, § 177; BGB §§ 2048, 2353
Verfahrensgang
AG Mönchengladbach (Aktenzeichen HRA 4796) |
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
Gründe
I. Als Kommanditist der betroffenen Gesellschaft, einer Publikums-AG, ist im Handelsregister unter anderem B... in C... mit einer Einlage von zehntausend Euro eingetragen. Er verstarb am 10. November 2014. Ausweislich der Niederschrift vom 3. Dezember 2014 lagen bei dem Termin zur Eröffnung letztwilliger Verfügungen des Erblassers dem Nachlassgericht vor: Kopie eines privatschriftlichen Testaments vom 5. Dezember 2013, ein Ehevertag mit Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag von 1986, ein Ehevertrag von 2011 sowie ein privatschriftliches Testament vom 29. April 2014, das eröffnet wurde und auszugsweise lautete:
"Im Falle meines Todes setze ich meine Söhne D... .... und E... ....
meine von mir getrennt lebende Ehefrau F... ....
sowie mein .... Partnerin G... ....
als Erben meiner Vermögenswerte mit folgender Aufteilung ein:
G... erhält:
[ Restauszahlungen einer Lebensversicherung und 6 Genossenschaftsanteile ]
F... erhält:
[ Bausparvertrag, 3 Anteile an Bürgersolaranlage, Beteiligung an Kraftwärmeanlagen-KG sowie ] meine Beteiligung an Windpark H... Nr. 38 GmbH & Co. KG mit einer Einlage von 10.000 EUR am 20.10.2003 ....
Meine Söhne D... und E... erhalten:
je 50 % meines restlichen Vermögens einschließlich des Verkaufserlöses
[ betreffend medizinische Hilfsmittel ]
Für die hinterlassenen Sachwerte verfüge ich:
Meine Partnerin .... ist berechtigt, sich alle Gegenstände im Haushalt und in der Wohnung anzueignen (....), insbesondere die, die ich in einer gesonderten Liste aufgeführt habe und ihr vorab vermache (siehe Anhang).
Die übrigen, .... Sachwerte können sich meine Söhne D... und E... sowie F... im Einigungsverfahren aufteilen.
Als Testamentsvollstrecker setze ich meinen Sohn E... ein. Die Kosten für Trauerfeier und Bestattung sowie für die Abwicklung der Testamentsvollstreckung sind von D... und E... je hälftig zu bestreiten, soweit sie nicht ....
Alle vorhergehende Testamente verlieren hiermit ihre Gültigkeit, ...."
Unter dem 26. Januar 2015 wurde ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt, das aus-weist, in der Nachlasssache nach dem Erblasser sei der Beteiligte zu 3. zum Testamentsvollstrecker ernannt worden.
Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 10. Januar 2016 meldeten die Beteiligten zu 1. zur Eintragung in das Handelsregister an:
"Der Kommanditist B... .... ist durch Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden. Seine Einlage in Höhe von 10.000,00 EUR ist durch Erbfolge im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf seine Erben übergegangen.
Es wurde Testamentsvollstreckung angeordnet. Testamentsvollstrecker ist Herr E... .... ausweislich des .... erteilten Testamentsvollstreckerzeugnisses.
B... ist hinsichtlich der Kommanditbeteiligung ausweislich des .... eröffneten Testaments beerbt worden von Frau F..., ....
Frau F... ist mit einer Einlage in Höhe von 10.000,00 EUR im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die Gesellschaft eingetreten."
Mit der Anmeldung wurden Registervollmachten der Beteiligten zu 2. und des Beteiligten zu 3. als Testamentsvollstreckers vorgelegt.
Daraufhin hat das Registergericht durch die angefochtene Zwischenverfügung beanstandet:
"Der Eintragung stehen die folgenden Hindernisse entgegen:
Der Erbnachweis wird durch ein privatschriftliches Testament geführt. Erforderlich ist jedoch in diesem Fall ein Erbfolgenachweis durch Erbschein.
Es gilt der Grundsatz der lückenlosen Darstellung der Haftungseinlage. Im vorliegenden Fall wurden vom Erblasser mehrere Erben eingesetzt. Im Wege der Teilungsanordnung sollte die Kommanditeinlage dann auf Frau F... übergehen. Anzumelden ist daher zunächst der Übergang der Einlage im Wege der Sondererbfolge auf alle Erben und dann der Übergang im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf Frau F... .
Die Anmeldung hat durch alle Erben zu erfolgen. Nur im Falle einer Verwaltungs- oder Dauertestamentsvollstreckung wäre der Testamentsvollstrecker anmeldeberechtigt und auch anmeldeverpflichtet."
Gegen diesen dem Notar am 10...