Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Kammer in Köln, vom 20. März 2018 (VK K 61/17 - B) aufgehoben.
Dem Antragsgegner wird untersagt, im Vergabeverfahren "BLB K / Universität Bonn, Poppelsdorfer Schloss / Dachdecker- und Klempnerarbeiten / VNr. 025-17-00627" einen Zuschlag zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer tragen der Antragsgegner und die Beigeladene als Gesamtschuldner. Die in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen des Antragstellers und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer ist für den Antragsteller notwendig gewesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 140.000 Euro festgesetzt.
Gründe
A. Der Antragsgegner schrieb im Juni 2017 im Rahmen des Bauvorhabens "Universität Bonn, Poppelsdorfer Schloss, Dach- und Fassadensanierung" einen Auftrag zur Ausführung von Dachdecker- und Klempnerarbeiten im offenen Verfahren europaweit aus. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Als Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit war in der Auftragsbekanntmachung (VA Bl. 270 ff.) unter Ziffer III.1.2) angegeben:
"Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen / andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:"
Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung lautet:
"Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https:// www.f.
Weitere Auskünfte erteilen die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen"
Der angegebene Link führte zu den Auftragsunterlagen. Dort finden sich im Anhang zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Formblatt 211 EU, VA Bl. 281 ff.) u.a. ein Beiblatt mit Eignungsanforderungen (VA Bl. 285) und eine Auflistung "Projekt SPB-Sanierung Poppelsdorfer Schloss - Dacharbeiten Eignungsvorgaben". Danach ist zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit u.a. ein "Nachweis Jahresumsatz der letzten 3 Jahre, mindestens ... EU netto je Kalenderjahr" (Ziffer 2.2) beizubringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit forderte der Antragsgegner u.a. Referenzen, die durch einen Sachverständigen geprüft werden sollten und die neben textlichen Angaben aussagekräftige Bilder zu wesentlichen Punkten wie Dachflächen, Kehlen, Wandanschlüssen, Durchdringungen und Gauben enthalten sollten. Zugleich stellte er Mindestanforderungen an das Stammpersonal auf, das für die Baustelle bereitzustellen ist (Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziff. 3.2 i.V.m. "Beiblatt zu 211 / Eignungsvorgaben" i.V.m. "Projekt SPB-Sanierung Poppelsdorfer Schloss - Dacharbeiten; Eignungsvorgaben" Ziff. 3.1 und 3.2). Mit Ausnahme der Referenzen mussten die Anforderungen nicht bereits mit Angebotsabgabe, sondern erst auf weitere Anforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Innerhalb der Angebotsfrist bis zum 04.07.2017 reichten unter anderem der Antragsteller und die Beigeladene Angebote ein. Das Angebot des Antragstellers, das bereits Angaben zu den Umsatzzahlen (VA Bl. 724) und zum Stammpersonal enthielt, liegt preislich auf dem ersten Rang, gefolgt vom Angebot der Beigeladenen.
Auf telefonische Anfrage des Antragstellers teilte der Antragsgegner mit, dass das Angebot des Antragstellers die Mindestanforderungen an den Jahresumsatz der letzten drei Jahre und an das Stammpersonal nicht erfülle, so dass ihm der Zuschlag nicht erteilt werden könne. Der Antragsteller mandatierte seine jetzigen Verfahrensbevollmächtigten und ließ durch diese mit Schreiben...