Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird derBeschluss der Vergabekammer Westfalen vom 15.11.2019 (VK 2 - 30/19) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer war für die Antragsgegnerin ab dem 17.09.2019 notwendig.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf ... EUR festgesetzt.
Gründe
I. Mit Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union vom 09.07.2019 (Anlage 1) schrieb die Antragsgegnerin den Auftrag "Vergabe einer (Mehrpartner-)Rahmenvereinbarung für Leistungen der Projektsteuerung sowie des Nutzer- und Risikomanagements" mit einer vorgesehenen Laufzeit von vier Jahren im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb europaweit aus. Das Ende der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge war für den 05.08.2019 um 12.00 Uhr vorgesehen. Eine Angabe zum geschätzten Gesamtwert enthielt die Auftragsbekanntmachung nicht.
In der Auftragsbekanntmachung beschrieb die Antragsgegnerin den Auftrag unter Ziffer II.2.4) unter anderem wie folgt:
"Die S. beabsichtigt, Leistungen der Projektsteuerung mit Aufgaben im Nutzer- und Risikomanagement im Wege einer Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit maximal 4 Auftragnehmern zu vergeben. Hierdurch soll ein hohes Maß an Flexibilität für die Aufgabenbewältigung des Dezernats 5.II Bau- und Liegenschaften geschaffen werden.
Diese Abteilung plant in der nahen Zukunft größere Forschungs- und Instituts-Neubauten sowie Maßnahmen im Bestand, speziell im Rahmen von Neuberufungen und Exzellenzinitiativen. Dabei ist eine intensive, bedarfsgerecht koordinierende Zusammenarbeit mit den Nutzergruppen der unterschiedlichen Fakultäten und deren Ausrichtung, dem Eigentümer der Liegenschaften, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Dortmund, mit jeweils beteiligten Dezernaten und Gremien der S. sowie externen Partnern in Planung und Ausführung unerlässlich."
Die Zahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sollte nach der Auftragsbekanntmachung auf maximal 7 beschränkt werden. Unter Ziffer II.2.9) war hierzu weiter Folgendes ausgeführt:
"Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Referenzen."
Unter Ziffer III.1.3) der Auftragsbekanntmachung hieß es im Rahmen der Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter anderem:
"Vorlage von mindestens 3 Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Projektmanagementleistungen in den letzten 3 Jahren, die mit den angefragten Leistungen in Art und Ausführung mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Davon mindestens eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber, mindestens eine Referenz für eine Sanierung / Modernisierung eines Instituts-Gebäude mit Laboranteil und mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 und 400 über 10 Mio. EUR die vom Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit vorgelegten Referenz-Maßnahmen müssen nach 2013 begonnen sein und zum Zeitpunkt der Angebotslegung für die vom Bewerber zu erfüllenden Leistungen abgeschlossen sein."
In der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags, die Bestandteil der Vergabeunterlagen war, hieß es abweichend von der Auftragsbekanntmachung zur Reduzierung der Zahl der Teilnehmer des Teilnahmewettbewerbs auf Seite 7 wie folgt:
"Nach Auswertung der Teilnahmeanträge beabsichtigt der Auftraggeber, soweit vorhanden, höchstens fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe dieser Aufforderung zur Interessenbestätigung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Referenzen."
Auf Seite 10 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags hieß es zur Reduzierung der Teilnehmer unter Ziffer 13.1:
"Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer:
min. 3 bis max. 7"
Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hieß es auf Seite 10 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags wie folgt:
"Referenzen des Unternehmens nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV der wesentlichen in den letzten fünf Jahren (Betrachtungszeitraum) erbrachten Leistungen, deren Anforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
Mindestbedingungen: Vorlage von mindestens 3 Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Projektmanagementleistungen in den letzten 3 Jahren die mit den angefragten Leistungen in Art und Ausführung mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar s...