Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Ermessensspielraum der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von über eine Mindestsanierung hinausgehenden Arbeiten

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Beschlußfassung über Sanierungsmaßnahmen (hier: Sanierung der Dachgauben, Terrassen und Dachrinnen und die Erhebung einer Sonderumlage) hat die Eigentümergemeinschaft einen Ermessensspielraum . Dieser ist nicht überschritten, wenn mehrheitlich über die Mindestsanierung hinaus Arbeiten vergeben werden, deren Ausführung derzeit nicht zwingend notwendig, jedoch nicht unvertretbar ist.

 

Normenkette

WoEigG § 21 Abs. 3, 5 Nr. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 537855

FGPrax 1999, 94

NZM 1999, 766

ZfIR 1999, 285

OLGR Düsseldorf 1999, 394

WuM 1999, 352

IPuR 1999, 44

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