Entscheidungsstichwort (Thema)

Getrennte Instandhaltungsrücklagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wohngebäude und Garagen

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist in der Teilungserklärung für eine aus einem Wohngebäude und Garagen bestehende Wohnanlage die Bildung einer einheitlichen Instandhaltungsrücklage vorgesehen, so können die Wohnungseigentümer eine auf der Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen für Wohngebäude und Garagen gerichtete Änderung der Teilungserklärung nur durch eine Vereinbarung bewirken oder mit der in der Teilungserklärung vorgesehenen Mehrheit beschließen.

 

Normenkette

WoEigG §§ 10, 16

 

Verfahrensgang

LG Mönchengladbach (Entscheidung vom 02.10.1997; Aktenzeichen 5 T 412/97)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542015

ZMR 1998, 308

OLGR Düsseldorf 1998, 233

WuM 1998, 429

IPuR 1998, 47

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