Entscheidungsstichwort (Thema)
Getrennte Instandhaltungsrücklagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wohngebäude und Garagen
Leitsatz (redaktionell)
Ist in der Teilungserklärung für eine aus einem Wohngebäude und Garagen bestehende Wohnanlage die Bildung einer einheitlichen Instandhaltungsrücklage vorgesehen, so können die Wohnungseigentümer eine auf der Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen für Wohngebäude und Garagen gerichtete Änderung der Teilungserklärung nur durch eine Vereinbarung bewirken oder mit der in der Teilungserklärung vorgesehenen Mehrheit beschließen.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Mönchengladbach (Entscheidung vom 02.10.1997; Aktenzeichen 5 T 412/97) |
Fundstellen
Haufe-Index 542015 |
ZMR 1998, 308 |
OLGR Düsseldorf 1998, 233 |
WuM 1998, 429 |
IPuR 1998, 47 |
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