Verfahrensgang
LG Mönchengladbach (Aktenzeichen 3 O 76/18) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Juli 2018 verkündete
Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird
zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig
vollstreckbar.
Gründe
I. Die Parteien streiten darüber, ob und in welcher Höhe der Kläger Ansprüche gegen die beklagte Bank im Zusammenhang mit dem Widerruf eines Darlehensvertrages hat, der der Finanzierung eines PKW diente.
Die Parteien schlossen am 14. April 2014 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines gebrauchten VW Golf (Anlage K 1 a, Bl. 17 ff. GA). Die Darlehensvaluta in Höhe von 14.453,26 EUR wurde entsprechend der Auszahlungsanweisung (Darlehensvertrag A.V.) an den Händler ausgezahlt; die Parteien vereinbarten eine Bedienung des Darlehens in 48 Monatsraten, beginnend mit dem 1. Juni 2014. Zusätzlich wurde der Beitritt des Klägers zu einer Ratenschutzversicherung und einer S. Safe-Versicherung vereinbart; die dafür anfallenden Versicherungsprämien wurden in Form einer Einmalzahlung erbracht und mitkreditiert.
Der Vertrag sieht unter C) VI folgende Widerrufsinformation vor:
Widerrufsinformation
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe zu Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
S. C. Bank AG, S.-Platz, 41061 Mönchengladbach oder per Telefax: 02161 .......
Besonderheiten bei weiteren Verträgen
Wenn dem Darlehensnehmer für den weiteren Vertrag ein Rückgaberecht anstelle eines Widerrufsrechts eingeräumt wurde, steht die Rückgabe im Folgenden dem Widerruf gleich.
- Widerruft der Darlehensnehmer diesen Darlehensvertrag so ist er auch an den KFZ- kaufvertrag, den Vertrag über die Erbringung von Händler-Serviceleistungen, die An- meldung zur Ratenschutzversicherung, den Beitritt zur S. Safe Versicherung und den Beitritt zur S. AutoCar (im Folgenden: verbundener Vertrag) nicht mehr gebunden.
- Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamen Widerruf des verbundenen Vertrag auch an den Darlehens- vertrag nicht mehr gebunden. Für die Rechtsfolgen des Widerrufs sind die in dem ver- bundenen Vertrag getroffenen Regelungen und die hierfür erteilte Widerrufsbelehrung maßgeblich.
Widerrufsfolgen
Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger
Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 EUR zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen
- Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, sind im Fall des wirksamen Widerrufs des verbundenen Vertrags Ansprüche des Darlehensgebers auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Dar- lehensvertrags gegen den Darlehensnehmer ausgeschlossen.
- Ist der Darlehensnehmer aufgrund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den ver- bundenen Vertrag nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen Lei- stungen zurückzugewähren und gegebenenfalls Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszu- geben.
- Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und auf Gefahr des Vertragspartners des Darlehensnehmers zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung hat der Darlehens- nehmer abweichend davon nur zu tragen, wenn dies im verbundenen Vertrag wirksam vereinbart wurde. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Darlehensnehmer ab- geholt. Wenn der Darlehensnehmer die aufgrund des verbundenen Vertrags überlas- se...