Tenor
Der Betroffene und die Nebenbetroffene werden freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen und der Nebenbetroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
Gründe
A.I.
Dem Betroffenen wird zur Last gelegt, als Geschäftsführer der Nebenbetroffenen durch eine einheitlich begangene Tat Aufsichtspflichten schuldhaft verletzt zu haben. Das Bundeskartellamt ist mit dem Bußgeldbescheid davon ausgegangen, dass die für die Preisfestsetzung verantwortlichen Mitarbeiter der Nebenbetroffenen schuldhaft im Jahr 2005 das Verbot des § 20 Abs. 4 Satz 1 GWB 2005, Waren zu unter den Einstandspreisen liegenden Endverbraucherpreisen anzubieten, in 267 Fällen, mindestens aber in 256 Fällen verletzt haben. Das Bundeskartellamt hat gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG, § 17 Abs. 2 OWiG) eine Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro verhängt; die Nebenbetroffene hat das Bundeskartellamt wegen dieser Ordnungswidrigkeit des Betroffenen (Anknüpfungstat) als Nebenfolge mit einer Geldbuße von 200.000 Euro belegt (§ 30 OWiG).
Der Betroffene wurde 1946 in Hannover geboren und ist von Beruf ausgebildeter Drogist. Er ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Söhne. Seine Ehefrau und der älteste Sohn sind in der Unternehmensgruppe beschäftigt. Der jüngste Sohn absolviert ein Studium. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sind geordnet. Als Mitgeschäftsführer der Nebenbetroffenen bezieht er ein Gehalt. Er ist mit 60% der Anteile Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der Holdinggesellschaft X... Beteiligungs GmbH, die Geschäftsanteile an der Nebenbetroffenen hält.
Schon der Großvater des Betroffenen besaß ein Drogeriegeschäft in Hannover, das der Betroffene Anfang der siebziger Jahre nach Beendigung seiner Ausbildung zum Drogisten von seinem Vater übernahm. Der Betroffene erkannte nach kurzer Zeit, dass inhabergeführte Drogeriegeschäfte herkömmlichen Zuschnitts - ähnlich wie kleine inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte - auch wegen des bevorstehenden Wegfalls der Preisbindung für Markenartikel zu Gunsten von Selbstbedienungsgeschäften nicht überlebensfähig sein würden. Der Lebensmitteleinzelhandel stellte zu dieser Zeit auf Selbstbedienung um. Der Betroffene beschloss deshalb, eine Drogeriemarktkette zu gründen. Im März 1972 eröffnete der Betroffene in Hannover einen ersten Drogeriemarkt und gründete in der Folgezeit die X... KG. Seinem Beispiel folgten in den Jahren 1972 und 1973 Z..., Y… (…) und V..., bei denen es sich heute noch um die maßgeblichen Wettbewerber der Nebenbetroffenen handelt.
3. Die Nebenbetroffene ging als Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus formwechselnder Umwandlung der X... KG auf der Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses vom 20. August 1998 hervor. Kommanditisten der X... KG waren die X... Verwaltungsgesellschaft mbH, ..., die Holdinggesellschaft X... Beteiligungs GmbH, ..., und die H... GmbH, Beteiligung und Kapitalanlagen. Der Betroffene war zunächst alleiniger Anteilseigner der X... Beteiligungs GmbH und Geschäftsführer. A., der Mitte der achtziger Jahre Mitgeschäftsführer wurde, erhielt Anfang der achtziger Jahre zunächst Einzelprokura.
Die Nebenbetroffene wurde im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB .….. am 9. November 1998 eingetragen. Gesellschafterin der Nebenbetroffenen ist die X... Beteiligungs GmbH mit Sitz in ..., die über 60 % der Anteile verfügt, und die S..., K., die 40 % der Anteile hält. Anteilseignerin der S... ist seit 2002 die W..., ebenfalls mit Sitz in K., die 100 % der Anteile der S... inne hat. Die Geschäfte der Nebenbetroffenen wurden von mehreren Geschäftsführern geleitet: Im Jahr 2005 war der Betroffene zuständig für die Expansionstätigkeiten des Unternehmens im In- und Ausland und für Mietangelegenheiten, der Geschäftsführer B. war zuständig für die Finanzen und der Geschäftsführer A. befasste sich mit Einkauf, Marketing und Werbung. Die Nebenbetroffene erreichte ausweislich des Konzernlageberichts und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 Umsatzerlöse in Höhe von knapp … Milliarden Euro in Deutschland. Die Tochtergesellschaft X... Südwest GmbH erzielte für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005 Umsatzerlöse in Höhe von ungefähr … Millionen Euro. Der gemeinsame in Deutschland erzielte Gesamtumsatz lag bei rund … Milliarden Euro im Jahre 2005.
Die Rechtsvorgängerin der Nebenbetroffenen (die X... KG) war bis zur Wiedervereinigung Deutschlands vor allem im norddeutschen Raum (Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) tätig. Die Wiedervereinigung im Jahre 1990 ermöglichte es ihr in die Märkte der ostdeutschen Bundesländer zu expandieren (insbesondere nach Sachsen und Sachsen-Anhalt). Seit Anfang der neunziger Jahre ist sie auch in Polen, Ungarn und Tschechien vertreten. Ab dem Jahr 2003 eröffnete die Nebenbetroffene neue Geschäfte auch in Einzugsgebieten konkurrierender Unternehmen (insbesondere in Süddeutschland).
Zum Ende des Jahres 2004 verf...