Entscheidungsstichwort (Thema)
Formerfordernis bei Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag; Wirksamkeit von Verrechnungsabreden über den Mietzins gegenüber dem Erwerber
Leitsatz (redaktionell)
1. Eine Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag genügt auch ohne körperliche Verbindung mit der Ursprungsvereinbarung dem gewillkürten Schriftformerfordernis.
2. Zur Frage der Anwendbarkeit von BGB §§ 573, 574 bei Verrechnungsabreden der Parteien über den Mietzins.
Orientierungssatz
Sind nach einer Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag Mietvorauszahlungen zum Aufbau des Grundstücks verwendet worden, so finden bei einem Eigentumswechsel BGB §§ 573, 574 keine Anwendung.
Normenkette
BGB §§ 535, § 535 ff., §§ 565-566, 571, 573-574
Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Entscheidung vom 05.07.1993; Aktenzeichen 9 O 75/93) |
Fundstellen
Haufe-Index 541514 |
JR 1995, 425 |
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