Entscheidungsstichwort (Thema)

Formerfordernis bei Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag; Wirksamkeit von Verrechnungsabreden über den Mietzins gegenüber dem Erwerber

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag genügt auch ohne körperliche Verbindung mit der Ursprungsvereinbarung dem gewillkürten Schriftformerfordernis.

2. Zur Frage der Anwendbarkeit von BGB §§ 573, 574 bei Verrechnungsabreden der Parteien über den Mietzins.

 

Orientierungssatz

Sind nach einer Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag Mietvorauszahlungen zum Aufbau des Grundstücks verwendet worden, so finden bei einem Eigentumswechsel BGB §§ 573, 574 keine Anwendung.

 

Normenkette

BGB §§ 535, § 535 ff., §§ 565-566, 571, 573-574

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Entscheidung vom 05.07.1993; Aktenzeichen 9 O 75/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541514

JR 1995, 425

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