Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Aktenzeichen 13 O 313/17) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. März 2019 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 13 O 313/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I. Die Klägerin verlangt von den Beklagten aus eigenem sowie abgetretenem Recht ihres Ehemannes Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Hypothekenanleihen der A... ("E...").
Gegenstand der im Jahre 2003 gegründeten und mittlerweile insolventen E... war die Verwaltung eigenen Vermögens, der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Verwaltung von eigenen Immobilienbeständen. Hierbei refinanzierte sich die E... im Wesentlichen durch insgesamt acht Hypothekenanleihen, welche öffentlich emittiert wurden. Zwei Anleihen über 20 Mio. EUR und 30 Mio. EUR wurden planmäßig Ende Juni 2009 bzw. Mitte 2011 zurückgezahlt. Sechs Anleihen (F..., Emissionsvolumen: 50.000.000 EUR; G..., Emissionsvolumen 50.000.000 EUR; B..., Emissionsvolumen: 100.000.000 EUR; C..., Emissionsvolumen: 100.000.000 EUR; D..., Emissionsvolumen: 100.000.000 EUR; H..., Emissionsvolumen 50.000.000 EUR), darunter auch die von der Klägerseite erworbene Anleihe, wurden nicht zurückgezahlt.
Die Beklagten waren zum Zeitpunkt der Emissionen der Hypothekenanleihen die Vorstände der E....
Die E... wies in ihrem testierten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 ein Eigenkapital in Höhe von 4.589.795,55 EUR aus. Sie erwarb im Jahresverlauf Immobilien zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 43.597.000 EUR. Diese Immobilien veräußerte sie sodann durch notarielle Kaufverträge vom 28. Oktober 2008 zu Kaufpreisen in Höhe von insgesamt 57.850.000 EUR weiter. Dabei wurde in den Kaufverträgen zum einen der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten auf die drei erwerbenden Kommanditgesellschaften jeweils zum 31 Oktober 2008 vereinbart und zum anderen der Kaufpreis bis zum 31. Mai 2009 (I...) bzw. 31. Juli 2009 (J...) bzw. bis zum 31. Oktober 2009 (K...) gestundet. Die Einigung über den rechtlichen Eigentumsübergang war aufschiebend bedingt durch die Kaufpreiszahlung. Die drei erwerbenden Kommanditgesellschaften waren am 10. Oktober 2008 gegründet worden. Gründungskommanditisten waren jeweils mit 99,9% der Kommanditanteile die L... und mit 0,1% der Kommanditanteile der Beklagte zu 1). Bei den Komplementär-GmbHs hatte es sich jeweils um Vorratsgesellschaften gehandelt, die die M... ("N...") - eine Tochtergesellschaft der E... - vor Gründung der Kommanditgesellschaften erworben hatte. Nach Gründung der Kommanditgesellschaften hatte die N... sämtliche Anteile an den Komplementär-GmbHs auf die jeweilige Kommanditgesellschaft übertragen. Gegenstand des Kaufvertrages mit der I... ("O...") mit einem Kaufpreis in Höhe von 15.300.000 EUR waren ein Boardinghaus und ein Wohn- und Geschäftshaus in P... (Kaufpreisanteil: 10.150.000 EUR) sowie ein Altenheim in Q... (Kaufpreisanteil: 5.150.000 EUR). Gegenstand des Kaufvertrages mit der J... ("R...") mit einem Kaufpreis in Höhe von 17.050.000 EUR waren ein Büro-, Wohn- und Gewerbegebäude in S... (Kaufpreisanteil: 8.650.000 EUR) sowie ein Bürogebäude in T... (Kaufpreisanteil: 8.400.000 EUR). Gegenstand des Kaufvertrages mit der K... ("U...") mit einem Kaufpreis in Höhe von 25.500.000 EUR waren ein Büro-, Wohn- und Gewerbegebäude in V... (Kaufpreisanteil: 10.700.000 EUR) sowie ein Gewerbezentrum in W... (Kaufpreisanteil: 14.800.000 EUR).
In dem Jahresabschluss der E... für das Geschäftsjahr 2008 wurden die dort zu Anschaffungskosten in Höhe von 43.597.000 EUR aktivierten Grundstücke ausgebucht und die Kaufpreisforderungen gegen die drei Kommanditgesellschaften in Höhe von 57.850.000 EUR aktiviert, wodurch der testierte Jahresabschluss der E... für das Geschäftsjahr 2008 ein positives Eigenkapital in Höhe von 4.736.460,87 EUR auswies. Auch in dem am 2. Juni 2010 veröffentlichten Jahresabschluss der E... für das Geschäftsjahr 2009, der ein positives Eigenkapital in Höhe von 7.068.513,72 EUR auswies, waren die Kaufpreisforderungen in Höhe von 57.850.000 EUR aktiviert. Ebenso wurden in der ungeprüften Zwischenbilanz der E... zum Stichtag 31. Oktober 2008, welche dem Wertpapierprospekt vom 11. Dezember 2008 zur Hypothekenanleihe G... beigefügt war, die Kaufpreisforderungen in Höhe von 57.850.000 EUR aktiviert und führten dort zu einem Jahresüberschuss von 3,84 Mio. EUR.
Nach Abschluss der notariellen Kaufverträge vom 28. Oktober 2008 veröffentlichte die E... Wertpapierprospekte zu folgenden Anleihen: